Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgang bei KV mit Drogenproblemen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umgang bei KV mit Drogenproblemen

Lalotta

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Hallo! Ich habe in der 6.SS-Woche mitbekommen, dass mein damaliger Partner ein Doppelleben führt und zeitlebens immer wieder Drogenprobleme (Heroin/Ersatzstoffe) hatte. Zwei Entzüge habe ich mitgetragen, in der Hoffnung, dass unser Sohn ihn ausreichend motiviert. Ohne Erfolg, er fing sogar an, in der gemeinsamen Whg Drogen zu konsumieren, es lagen z.T. auch Spritzen im Bad! Er kam in eine Substitution, die wohl immer noch anhält, aber ich war am Ende und trennte mich 08/12 von ihm bzw. schmiss ihn aus meiner (Eigentums-)Wohnung, da er zunehmend aggressiv und unberechenbar wurde. Nach der Trennung bedrohte er mich massiv per Telefon/SMS, Polizei wurde informiert, konnte/wollte nichts machen. Ab und zu gab es gemeinsame Treffen, damit er seinen Sohn (mittlerweile 1,5) sehen kann. Dabei beschimpfte und beleidigte er mich vor meinem großen Sohn (10), so dass ich ihm verboten habe, jemals wieder meine Wohnung zu betreten. Nun fanden die Treffen draußen statt. Ich hatte große Angst vor ihm, wollte nicht unbeobachtet in seiner Nähe sein. Ende November war Gerichtsverhandlung bzg. Unterhalt und alleinigem SR (was ich zugesprochen bekam bzw. wozu er zustimmte), wo er sich ebenfalls aggressiv verhielt. UH zahlte er bis zur Lohnpfändung im April 2012 keinen Cent, auch hatte er absolut keinen Kontakt zum Sohn gesucht. Ich selbst war damit beschäftigt, den Lebensunterhalt für uns alle zu verdienen, die Kinder zu beruhigen (vor allem der Große hat nach wie vor große Angst vor meinem Ex) und das finanzielle Desaster, das mein Ex uns hinterlassen hatte, wieder in Balance zu bringen (Gläubiger/Polizei standen regelmäßig vor der Tür, selbst die Sparschweine der Kinder hat er geleert bzw. meine PIN von der EC-Karte herausgefunden und Geld abgehoben usw.). Nun wird UH regelmäßig überwiesen und der KV will jetzt Umgang haben. Habe betreuten Umgang beantragt und es sollte eigentlich gestern ein Treffen mit jmd vom Kinderschutzbund und JA stattfinden (wurde jedoch vom JA kurzfristig abgesagt). Ich habe Angst, meinem Ex zu begegnen, aber das ist mein persönliches Problem, ich weiß. Noch viel mehr habe ich Angst davor, wie es nach den betreuten Treffen weitergehen soll... Auf keinen Fall gebe ich ihm den Kleinen unbeaufsichtigt mit und in meiner Wohnung will ich den KV auch nicht haben. Es finge schon damit an, dass er eigentlich mit einem gefälschten tschechischen Führerschein rumfährt (weil er sich so gut wie an keine Verkehrsregeln hielt/hält), ich niemals sicher sein kann, wann/wie/wo er Drogen nimmt (die Ersatzdrogen des Substitutionsprogramms sind ja auch Drogen!), er eine extrem niedrige Reizschwelle hat bzw. schnell aggressiv und aufbrausend ist, kurzum: ich absolut kein Vertrauen in ihn hätte! Und so jemandem gebe ich nicht das Kostbarste, was ich habe mit! Nach langem Text nun meine Frage(n): Welche Möglichkeiten des Umgangs gibt es (ist ja bestimmt auch abhängig vom Alter des Kindes)? Wie kann ich vermeiden, dass er den Kleinen unbeaufsichtigt sieht? Wie oft muss ich den Umgang überhaupt ermöglichen? Wie vermeide ich, dass er mit dem Kleinen wegfährt? Einen lieben Gruß von einer besorgten Mama PS: Vom KV des großen Sohnes bin ich schon länger geschieden und der Umgang wurde ohne Gericht festgelegt bzw. gab es nie Probleme, weil ich dem Mann vertraue. Ich weiß also durchaus, wie es im Idealfall gehen könnte...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich denke auch, dass der betreute Umgang hier der richtige Weg ist. Sammeln Sie Beweise! Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Also bei der Vorgeschichte würde ich mir erstmal GAR KEINE SORGEN MACHEN. Du bist den richtigen Weg gegangen mit dem JA zusammen betreuten Umgang zu organisieren. Diesen sollte Du auch erst einmal beibehalten. Sollte der Kindsvater einmal unbetreuten Umgang wünschen, so würde ich darauf bestehen dass er nachweisen kann dass er clean ist (und das auch schon über einen bestimmten Zeitraum). Dann eventuell langsam damit anfangen (aber das würde für mich - und ich denke auch für einen Richter - noch in weiter Zukunft liegen). Sollte er das nicht wollen, so bleibt ihm letztlich nur den unbetreuten Umgang gerichtlich einzuklagen - und auch da denke ich dass der Richter ähnliche Auflagen geben wird. Also erstmal Kopf hoch! LG Sabine


silke_k

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Hi, Was ich Dir dazu sagen kann ist zwar nicht nett, hilft Dir aber vielleicht weiter. Das mit dem Führerschein solltest Du bei der Polizei melden - sie sollen zu Deinem Schutz nicht sagen, woher sie die Info haben und ihn kontrollieren, wenn er mal fährt - so fällt es nicht auf. Falls Du Recht hast, macht sich das sicher auch vor dem JA nicht gut, da er eine Anzeige wg. Fahren ohne Fahrerlaubnis bekommt. Das mit dem "nix machen wollten" der Polizei ist sicher nicht richtig, es harpert am "können", oder "dürfen". Leider muss eben sehr viel vorfallen, bis gegen so jemanden eingeschritten werden kann. Das liegt aber leider am Gesetz! Du hättest die Möglichkeit, wenn Du wirklich so eine Angst hast, ggü. Dir und Deinem Großen ein Kontaktverbot zu erwirken, solltest Dir dafür aber nen Anwalt nehmen. Er dürfte sich euch dann nicht mehr nähern.(Frag doch mal gezielt nach einem Sachbearbeiter Gewaltschutz/häusliche Gewalt bei der Polizei nach, die dürften Dir auch weiterhelfen können!) Das alles sollte es ihm dann auch ziemlich unmöglich machen, in absehbarer Zeit euer Kind alleine zu sehen! Lg, Silke


Julisa

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Drogenabhängigkeit ist einer der wenigen Gründe die es gibt um den Umgang gänzlich zu unterbinden. Sowohl das JA als auch ein Familienrichter würde hier sehr strenge Auflagen auferlegen um einen unbegleiteten Umgang zu ermöglichen. Das mit dem Führerscheibn würde ich im Übrigen auch annonym melden, er ist alles andere als fähig im Straßenverkehr unterwegs zu sein und somit eine Gefahr auf jeder Straße.


Mitglied inaktiv

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ich muß julisa leider widersprechen, "nur" drogenkonsum wird nicht ausreichen, um das umgangsrecht auszuschalten. lalotta, nimm dir einen engagierten anwalt, der dir hilft, betreuten umgang so lange wie möglich durchzusetzen. wenn das treffen abgesagt wird, dann findet es halt beim nächsten mal statt, die zeit wird zeigen, wie lange er durchhält und die psychologen die dabei sind, sind nicht blind. die idee, den mann anzuzeigen finde ich nicht besonders gelungen, möglicherweise wird ihn das noch aggressiver machen, denn anonym bleibt eine anzeige nie....und was bringt es in der konsequenz? dass er trotzdem auto fahren wird.


silke_k

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daher die Idee, es anonym (bzw. mit der Bitte um Verschwiegenheit, incl. Begründung - ich weiß, dass das berücksichtigt wird) zu machen. Jemanden mit Drogenproblemen und ohne gültige FS fahren zu lassen finde ich unverantwortlich und Schweigen kommt fast schon Beihilfe dazu gleich! Er würde nicht wissen, dass sie dahinter steckt und das mit dem "einfach so weiterfahren" ist auch nicht so leicht. Er und sein Fahrzeug sind dann ja bekannt, ebenso die Tatsache daß er nicht fahren darf. Falls er trotzdem konsequent weiter fahren würde, käme er über kurz oder lang irgendwann einfach in Haft. Das mit dem "raushalten, um ja keinen Ärger zu riskieren" ist nicht grad das, was man unter Zivilcourage versteht....... Ich meins nicht böse, aber so eine Einstellung find ich nicht gut.


Mitglied inaktiv

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du weißt, dass es berücksichtigt wird, ich weiß, daß es NICHT berücksichtigt wird, denn wenn es vor gericht geht, hat der beschuldigte bzw sein vertreter akteneinsicht. man muß abwägen, was man erreichen will und ob zivilcourage in dem fall dienlich ist. nicht dienlich ist es sicherlich, wenn zu befürchten ist, daß der angezeigte seine wut an frau und ggf kind ausläßt und das ist es laut ap, denn der mann ist aggressiv. zumal sind konflikte mit dem gesetz dem gemeinen junkie sicher nicht unbekannt, da er möglicherweise seinen führerschein aufgrund seiner drogensucht verloren hat, wird er eh aktenkundig sein und trotzdem fällt es keinen auf, dass er fährt. und doch, susi, es IST ganz leicht, weiterzufahren, da wär dieser mann nicht der erste und der letzte.... und auch wenn der mann in haft kommt/ist, hat er ein recht auf umgang. das weiß ich auch, selbst bei noch schwerwiegenderen delikten. von mir ist es sicher auch nicht böse gemeint, aber trotz aller zivilcourage geht es darum, daß das kind nicht alleine mit dem vater sein soll und schon gar nicht mit ihm autofahren. da muß man einfach wo anders ansetzen. ich weise darauf hin, daß das umgangsrecht nur entzogen wird, wenn der umgangsberechtigte NACHWEISLICH dem kindeswohl schadet.....nicht wenn er der allgemeinheit schadet. deswegen unbedingt einen anwalt einschalten.


silke_k

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vielleicht hab ich mich nicht gut ausgedrückt - sie soll das in der Form dort melden, dass ihr Name erst gar nicht erscheint. Da hilft Akteneinsicht nicht weiter, da sie in keinen Akten stehen würde! Das wird das dann auch so gemacht:-)) Er würde "zufällig" kontrolliert und fliegt auf. Das steht dann in den Akten - nicht mehr und nicht weniger. Fertig. Klar kann er weiterfahren, aber eben nicht ewig ungestraft. Falls niemand was sagt, aber schon.......... Den Umgang kann sie nicht verhindern, aber alles versuchen, damit er sein Kind nicht allein sehen kann und schon gar nicht mit ihr Auto fährt!


Mitglied inaktiv

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*Den Umgang kann sie nicht verhindern, aber alles versuchen, damit er sein Kind nicht allein sehen kann und schon gar nicht mit ihr Auto fährt!* *seufz* wenn man meint, DAS damit zu erreichen, wenn man ihn anzeigt und darauf hofft, dass die polizei ihn aufgreift.... dann viel erfolg. ich bin nach wie vor der meinung, daß man einen anderen weg gehen sollte, denn ob der kv vorbestraft oder gar in haft sitzt, er ist halt der erzeuger und sie wird sich die nächsten 16,5 jahre damit auseinandersetzen müssen, wie sich der umgang gestaltet.


Lalotta

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Danke für eure Antworten/Bemühungen! Ich habe bereits seit dem Rausschmiss aus meiner Wohnung eine tolle Anwältin, die mir ebenso geraten hat, den betreuten Umgang abzuwarten, ob er ihn über den kompletten Zeitraum überhaupt durchzieht oder das Interesse (wie ich vermute) bald nachlässt. Die Sache mit dem Führerschein ist die: er verdient sein Geld (und davon ist auch der UH abhängig) u.a. indem er Kunden mit dem Auto besucht. Er ist auch schon Jahre ohne FS gefahren, das kümmert ihn nicht und es gibt halt ab und zu Ärger mit der Polizei, mehr nicht. In Haft war er ebenfalls schon, Jahre vor unsere Beziehung (wegen Drogenhandels), da mussten ihn seine beiden großen Söhne (damals 7 und 10) im Gefängnis besuchen!!! Soviel zum Recht auf Umgang beim Vater... Mir geht es gar nicht darum, den Umgang komplett zu verhindern, aber ich will mein Kind so weit wie möglich schützen. Und über diese Möglichkeiten wollte ich mehr wissen. Der KV bedroht uns ja auch nicht mehr, er meldet sich seit Monaten nicht, UH musste ja erstmal vom Lohn gepfändet werden bis er einen Dauerauftrag einrichtete und es ihm dann einfiel, dass er nun auch das Kind sehen will... Gut, dann sehe ich dem Ganzen nun etwas gelassener entgegen. Allerdings habe ich bei der Sorgerechtsverhandlung einen Richter erlebt, den die Drogenproblematik kaum gestört hat. Im Gegenteil, er stellte sich eindeutig auf die Seite des KV´s und meckerte mit mir herum, dass sich Vater und Sohn nur alle 14 Tage sehen können (war ja damals auch so). Sowas möchte ich nicht noch einmal erleben müssen.


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