zorce
Sehr geehrte Frau Bader, kann man den Umgang dem Kindsvater im Ausland verweigern bzw. den Kontakt unterbinden, wenn der Kindsvater im Ausland wohnt und sich aggressiv verhält, keinen Unterhalt zahlt und das Kind ihn nie gesehen hat bzw. es gibt überhaupt keine Umgangsreglung, da wir mit dem Kindsvater nie verheiratet waren, bzw. das Kind ausserehlich auf die Welt gekommen ist und wir uns nicht einig sind, wie der Umgang stattfinden soll. Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass der Kindsvater mich und meiner Familie in der Vergangenheit bedroht hat und ich ihn deswegen angezeigt habe. Deswegen will der Kindsvater nicht nach Deutschland kommen, er fuehlt sich von Deutschland "ungerecht behandelt". Mein Sohn kennt seinen Vater nicht, da der Kindsvater ihn nur einmal im Leben gesehen hat, als er 1 Jahr alt war. Der Kindsvater beharrt auf staendige Videokonferenzen, aber das Kind will nicht mit ihm reden, das Kind wird im März 5. Ich weiß es, dass jeder Elternteil Umgamgsrecht hat, aber wenn der Vater bei jedem Anruf mich vor dem Kind beleidigt und gegen mich hetzt und man keine Umgangsreglung hat, habe ich keine Lust mir seine Beleidigungen und Drohungen anzuhoeren. Deswegen habe ich alle E Mails Accounts und Soziale Medien für ihn blockiert und ihm ein Zeitfenster gegeben, nämlich am Wochenende, bei dem wir anrufen werden. Verstoße ich damit gegen bestimmte Regeln usw., kann der Kindsvater später diese Gegenbenheiten gegen mich, falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt, verwenden. Für Ihre Antwort bin ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen Z
Hallo, der Vater hat ein Umgangsrecht. In Deutschland und nach deutschen Regeln. Wenn eine Kindeswohlgefährdung zu befürchten ist, findet der Umgang in einer Institution, zum Beispiel dem Jugendamt statt. Betreut. Liebe Grüße NB
Pamo
Umgang bedeutet, er kommt und besucht das Kind bzw holt es ab. Wenn er statt dessen Videokonferenzen will, dann würde ich seine Anrufe nicht mehr annehmen. Ich würde auf eine Umgangsregelung vom Jugendamt/Gericht pochen.
Pamo
Nochmal deutlich: Du setzt keinen Umgang aus. Er nimmt den Umgang gar nicht wahr. Wenn überhaupt, dann setzt er den Umgang aus.
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