Guten Tag, Frau Bader Mein viertes Kind wurde am 21.3.2011 geboren. Ich hatte damals beim Arbeitgeber eine Elternzeit bis 21.3.2015 beantragt (Übertragung von Elternzeit) und diese genehmigt bekommen. Ich habe vorher im Abstand von ca. 2 Jahren unsere ersten drei Kinder bekommen (Dez. 2004, Jan. 2007, Jan. 2009), für die ich jeweils die volle Elternzeit genommen hatte. Ehrlichgesagt habe ich vergessen, warum ich überhaupt 4 Jahre Elternzeit bekommen habe bzw. welche Rechnung / Regelung dem zugrunde liegt. Nun habe ich im Forum gelesen, dass Sie auf ein neues Gesetz von 2013 verweisen. Nun bin ich mit unserem fünften Kind schwanger, vorauss. Geburtstermin ist der 4.11. (wobei es ein geplanter Kaiserschnitt ca. 7-10 Tage früher wird). Ich habe meinen ARbeitgeber über die SChwangerschaft informiert, wg. einer Elternzeit für das 5. Kind werde ich mich bei ihm noch melden. Bitte könnten Sie mir Rat geben: - wie würde eine Übertragung von Elternzeit jetzt funktonieren (würde gerne so lange wie möglich - mit Genehmigung des Arbeitgebers - in Elternzeit bleiben).? Wann müsste ich diese Elternzeit schriftlich beantragen. Gerne hätte ich auch das entsprechende Gesetzt dazu, da mein ARbeitgeber Jurist ist. Vielen Dank. MfG, Britta da Costa
von brittadacosta am 05.06.2014, 10:47