Hallo Frau Bader, nach langem fragen wurde mir nun von meiner Krankenkasse mitgeteilt das ich auch in der Studentischenkrankenversicherung Anspruch auf Krankengeld für unser Kind habe. Nun ist aber die Frage ob es möglich ist auch nach den genommenen 10 Tagen, die mir ja zustehen, mir weitere Krankentage von meinem Mann übertragen zu lassen auch wenn er bei mir familienversichert ist. Er studiert ausschließlich und kann nicht wie ich nebenbei arbeiten. Rein rechtlich hat er ja als familienversicherter keinen Anspruch, aber er ist nicht zu Hause sondern absolviert sein Praktisches Jahr im Krankenhaus als Medizin Student bei dem er keine Kranktage hat, sondern nur Urlaub am Ende zum lernen... Mein Arbeitgeber würde mir mehr Tage gewähren nur ist die Frage ob die KK was zahlen würde. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen auch wenn es etwas kompliziert ist.Vielen Dank und Grüße S. König
von swani83 am 28.05.2014, 15:04