Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Übertragung Elternzeit bis zum 8. Lebensjahr (sehr lang)

Frage: Übertragung Elternzeit bis zum 8. Lebensjahr (sehr lang)

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Liebe Frau Bader, ich habe folgendes Problem und ich hoffe, sie können mir weiterhelfen Meine Tochter (Kind 1) wurde am 22.05.2001 geboren. Bei meinem Arbeitgeber habe ich daraufhin fristgerecht Elternzeit bis zum 21.05.2004 beantragt. Nun wird Ende Februar diesen Jahres mein zweites Kind zur Welt kommen. Da ich lt. damaliger Auskunft meines AG eine zweijährige Bindungsfrist für die "erste" Elternzeit habe, beabsichtige ich nun, diese am 21.05.2003 zu beenden oder mit einer Frist von 8 Woczhen eine Übertragung von 12 Monaten bis zum 8. Lebensjahr für mein Kind 1 zu beantragen. Damit würde die Elternzeit für Kind 2 ebenfalls mit einer Frist von 8 Wochen zum 22.05.2003 beginnen. Mein AG hat diese Anträge abgelehnt, mit der Begründung, eine Beendigung der Elternzeit wäre nur bei Arbeitsaufnahme möglich und eine Übertragung von 12 Monaten bis zum achten Lebensjahr für Kind 1 hätte ich von vornherein bei Erstbeantragung der Elternzeit beantragen müssen. Aus den mir 2001 vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen zu Mutterschutz und Elternzeit ging dies jedoch nicht hervor und ich fühle mich nun fehlinformiert. Selbst die Personalsachbearbeiterin meines AG war über diesen "Sonderfall - Überschneidung zweier Elternzeiten" nicht ausreichens informiert und hat sich erst nach mehrfachen Rücksprachen mit Kolleginnen zur Ablehnung meiner Anträge entschlossen. Wer ist hier im Recht? Eine weitere ungeklärte Frage ist, ob mein AG eine fristgerecht beantragte Verlängerung meiner Elternzeit ablehnen kann? Dazu folgendes: Unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt nun die Elternzeit 2 beginnen wird, wollte ich diese zum 30.09.2004 beenden. Da mein AG jedoch in Hessen ansässig ist, ich z.Zt. jedoch in Sachsen lebe und mir hier eine neue Arbeitsstelle suchen muß, hatte ich vor, die Elternzeit zu verlängern, sollte meine Jobsuche bis 09/2004 erfolglos bleiben. Auch die Frage, ob ich zu 09/2004 einen Kiga-Platz für Kind 2 erhalte, ist offen und wird sich sicher erst kurzfristig Mitte nächsten Jahres klären lassen. Kann mir mein AG eine Verlängerung der Elternzeit verwehren, so dass ich mich bei erfolgloser Stellensuche als arbeitslos melden müßte, da eine Wiederaufnahme der Arbeit in Hessen aller Voraussicht nach nicht möglich sein wird? Bitte entschuldigen Sie die lange Ausführung. Vielleicht können Sie mir Auskunft geben. Im voraus vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und stellen Sie die Frage allgemeiner. So darf ich nicht antworten. Gruß, NB


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