Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Übertragung Elternzeit auf neuen AG u. Rentenanwartschaften

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Übertragung Elternzeit auf neuen AG u. Rentenanwartschaften

wilgers

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit mit unserem 2. Kind und habe hierfür ebenfalls drei Jahre Elternzeit beantragt. Ich beabsichtige während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber 20 Std. Teilzeit zu arbeiten und mir die Genehmigung meines Hauptarbeitgebers geben zu lassen. Könnte die Elternzeit auf den zweiten AG übertragen werden wenn ich beim 1. AG kündige? Und wie sieht es mit meinen Rentenanwartschaften aus. Würden diese neu auf das Gehalt der Teilzeitstelle berechnet werden oder erhalte ich die Rentenanwartschaften so als würde ich nicht arbeiten? Vielen Dank für Ihre Antwort. TW


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssten dann beim neuen AG EZ beantragen. Wieviel Anwartschaften erhalten, kann Ihnen genau die Außenstelle der dt. Rentenversicherung sagen. Der Lohn der TZ-Stelle erhöht diese Liebe Grüsse, NB


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