Janeiro
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur Anmeldung bzw Übertragung der Elternzeit. Unser Kind wurde im Oktober 2013 geboren, und ich habe im Anschluss an die Mutterschutzfrist zwei Jahre Elternzeit genommen(1jahr davon in TZ). Derzeit befinde ich mich nicht in Elternzeit da meinem TZ-Wunsch für ein weiteres Jahr von mind 25 oder 30h nicht zugestimmt wurde. Nun habe ich ja theoretisch noch Anspruch auf ein 3. Jahr. Muss ich etwas beachten um den Anspruch auf das 3. Elternzeitjahr nicht zu verlieren? Soweit ich informiert bin ist die Übertragung nach dem 3. Geburtstag Zustimmungspflichtig?! Kann das 3. elternzeitjahr mit TZArbeit noch vor dem 3. Geburtstag angetreten werden und nach dem 3. Geburtstag ohne Zustimmung weiterlaufen? Ich muss leider davon ausgehen dass mein Arbeitgeber nicht erfreut über eine Übertragung wäre und rechne mit einer Ablehnung. Wäre es möglich die verbleibende Elternzeit auch nach Geburt eines 2. Kindes zu nehmen ohne TZ( Termin läge dann aber nach dem 3. Geburtstag von Kind 1)? Welche Fristen zur Einreichung müssten hier eingehalten werden? Danke & Schöne Grüße!
Hallo, ja, ist zustimmungspflichtig - der AG kann ohne Gründe ablehnen, sobald es über den dritten Geburtstag hinasugeht. Liebe Grüße NB
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Guten Tag, ich befinde mich im 3. JAHR Elternzeit meiner 2. Tochter. Aufgrund eines Betriebsüberganges mit verschlechterten Arbeitsbedingungen möchte ich mich bei anderen Unternehmen bewerben. Meine Fragen ; 1. Ich habe mir vor dem UNübergang bestätgen lassen dass ich vor dem 8. Lebensjahr meines ersten Sohnes 1 Jahr der nicht genommenen Elternzeit ...
Hallo Frau Bader, bis zu welchem Zeitpunkt muss ich meinem AG mitteilen, dass ich Elternzeit auf die Zeit nach dem dritten Lebensjahr übertragen möchte? Wenn ich die Elternzeit dann doch noch vor dem 3. Geburtstag nehmen müsste, kann ich dass? Gibt es Ausnahmen/Härtefälle? Muss der AG dann zustimmen? Danke und Gruß Tinte
Guten Tag Frau Bader. Ich habe mich belesen und herausgefunden, dass ich für unsere nach dem 1. Juli 2015 geborene Tochter bis zu 24 Monate ungenutzter Elternzeit in den Zeitraum zwischen 3. und vollendetem 8. Lebensjahr übertragen kann. Dies würde ich der Form halber gerne tun, auch wenn ich noch keinen konkreten Zeitraum geplant habe. Wa ...
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Liebe Frau Bader, meine Tochter ist vor dem 01.07.2015 geboren und ich habe für sie 12 Monate Elterngeld in Anspruch genommen. (Damals im Studentenstatus, deswegen keine Elternzeit bei einem AG beantragt.) Nun möchte ich Antrag auf Übertragung von 10 Monaten Elternzeit in mein aktuelles Arbeitsverhältnis stellen. Ist das möglich? AG sagt nei ...
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