goronia
Hallo Frau Bader, ich habe von meinem 1. Kind noch 9 Monate Elternzeit übrig, die ich übertragen habe und die ich ohne Zustimmung des Arbeitgebers nehmen kann. Ich erwarte ein weiteres Kind und möchte erst nach drei Jahren wieder einsteigen. Ich möchte nach der Geburt und Ende des Mutterschutzes zunächst die verbliebene Elternzeit meines 1. Kindes nehmen und im Anschluss die drei Jahre meines nächsten Kindes. Hintergrund ist, dass die verbliebene Elternzeit des 1. Kindes im Mai 2024 endet (aufgrund des 8. vollendeten Lebensjahres). Sofern ich zunächst zwei Jahre Elternzeit des weiteren Kindes nehme, könnte ich die verbleibende Elternzeit des 1. Kindes nur anteilig nehmen. Das möchte ich gerne verhindern. Ist es möglich, dass ich unmittelbar im Anschluss an den Mutterschutz zunächst die verbliebene Elternzeit des 1. Kindes nehme und sodann die drei Jahre Elternzeit des nächsten Kindes? Oder benötige ich für die (verzögerte) Inanspruchnahme der Elternzeit des nächsten Kindes die Zustimmung des Arbeitgebers? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Hallo, das Problem ist, dass die Antragsfrist für das Kind 1 13 Wochen beträgt. Da Sie den Geburtstermin nicht exakt wissen, ist das problematisch. Es ist deshalb ratsam, zwei Jahre für Kind zwei zu nehmen, dann die Restzeit von Kind eins und dann die Restzeit von Kind zwei. Sie müssen halt rechnen, ob das zeitlich passt. Es ist nicht ratsam, für Kind zwei nur ein Jahr zu nehmen, weil Sie dann kein Anspruch auf Verlängerung haben, falls Sie das dann doch noch wollen. Liebe Grüße NB
mellomania
das ist so möglich. du musst ein jahr der elternzeit in den ersten drei jahren genommen haben und das passt ja
KielSprotte
Kannst du machen, aber wenn dein Mann nicht gleichzeitig EZ mit EG-Bezug macht, verschenkst du eine Menge Elterngeld. Denn das Basis-EG kannst du nur in den ersten 12 bzw. 14 Lebensmonaten des Kindes nehmen.....
Mitglied inaktiv
Willst du kein Elterngeld? Elterngeld gibt es als Basis nur in den ersten 12/14 Lebensmonaten. Ab den 14. Lebensmonat muss egplus durchgehend bezogen werden, das ist der halbe Betrag
MamavonMia123
Darf ich hier interesse-halber nachhaken? Interessiert es die Elterngeld-Stelle wirklich, für welches Kind Elternzeit genommen wird. Ich dachte die Beantragung von EZ und EG ist voneinander völlig unabhängig. Wichtig für die EG-Stelle sei lediglich das Einkommen (vor und) während des EG-Bezugs. Ob man in EZ für Kind 1,2 oder 3 ist, oder arbeitslos ist oder auch einfach weiter arbeitet sollte doch völlig egal sein.. Man muss nur bedenken, dass eingehendes Gehalt mit dem EG verrechnet wird. Wie gesagt, das war immer meine Vorstellung/Interpretation. Lasse mich hier aber sehr gerne korrigieren!
Mitglied inaktiv
Nein ist egal... Für die Elternzeit Kind 1 würde sie ja kein Elterngeld beziehen - logisch Beim 2. Kind will sie ja sicher Elterngeld und das muss sie beantragen .... Und Elterngeld gibt es nur im ersten Jahr nach Geburt und spätestens im 14. Lebensmonat beginnen, wobei Lebensmonat 1 und 2 ja Basis sind, evtl noch Monat 3 bei verlängerten Mutterschutz
User-1722183313
Guten Morgen, ich hatte vor ca. zwei/drei Jahren eine ähnliche Konstellation und die Frage auch hier gestellt. Ich war in EZ von Kind1 und habe EG für Kind 3 bekommen. Wichtig ist, dass man kein Einkommen hat, wenn man keine Einbußen beim EG haben möchte. Ob im Rahmen von EZ oder zum Beispiel als Hausfrau (wenn z. B. ein Vertrag ausläuft oder man vorher gar nicht gearbeitet hat), müsste eigentlich egal sein.
mellomania
sonst hätte ich das geschrieben. du kannst für kind1 in rest elternzeit gehen nach mutterschutz kind2 und bekommst eg für kind2. das interessiert die EG stelle nicht.
Mitglied inaktiv
Das Elterngeld nicht an ElternZEIT gekoppelt ist.
85kathali
Das einzige Problem, dass du hast ist, dass du die Elterzeit fürs große Kind 13 Wochen vor Beginn beantragen musst. Und das schaffst du nicht, wenn dein Kind nicht viel zu früh kommt. Entweder deinem AG ist das egal und 7 Wochen vorher sind auch egal für ihn oder du stellst halt den Antrag so, dass du erst ein paar Monate oder auch ein Jahr oder mehr für Kind 2, dann 9 Monate für Kind 2 und dann den Rest für Kind 1 nimmst. Du musst ja auch bei deiner Version beides gleichzeitig beantragen, weil du dich für die ersten zwei Jahre festlegen musst.
Felica
Warum so kompliziert wenn das ältere Kind erst im 3 Jahren !!! 8 Jahre alt wird? Ich würde es ja verstehen wenn du aktuell bereits schwanger bist und das Kind nächstes Jahr den 8ten Geburtstag hat. Aber so?
mellomania
dann hast alles durch, alles safe und kein stress :-) dann geht dir auch nix verloren.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe noch 25 Tage Urlaub aus 2023, der normalerweise bei meinem AG bis 31.12.2024 genommen werden muss. Nun bin ich aber schwanger, gehe ab 13.06.2024 in Mutterschutz (ET 26.07.2024) und muss bis dahin meine Vertretung bis dahin einarbeiten. Was passiert mit meinem Resturlaub aus 2023? Der Urlaub aus 2024 bleibt ja bestehen und kann ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin an einer Universität als wissenschaftliche Mitarbeiterin (Haushalt) angestellt. Befristet läuft der Vertrag am 30.09.2024 aus. Ich gehe am 26.09.2024 in den Mutterschutz. Mir wurde nun überall her gesagt, mein Vertrag verlängere sich gem. des WissZeitVG um die Zeit des Mutterschutzes und Elternzeit, ohne das ein ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld, der Sachverhalt ist folgender: Ich war seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit und habe die vollen 3 Jahre genommen (18 Monate davon Mutterschutz wegen Frühgeburt). Jetzt bin ich erneut schwanger. Die Elternzeit endete 25 Tage vor dem Beginn des neuen Mutte ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe im Januar '23 mein erstes Kind bekommen und habe für 24 Monate nach der Mutterschutzfrist meine Elternzeit beantragt. Nun bin ich wieder schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist der 11.12.24. Seit dem 30.10. befinde ich mich in Mutterschutz. Nun habe ich leider erst heute herausgefunden, dass ich meine Elte ...
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...
Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Die letzten 10 Beiträge
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?
- Elterngeldantrag, alleinerziehend
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Erneuter Kinderwunsch in Elternzeit
- Steuerbescheid für Elterngeld
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€