Clasia
Guten Tag Frau Bader, während meiner Elternzeit arbeite ich in Teilzeit. Ich weiß, dass man nicht regelmäßig mehr als 30 Wochenstunden arbeiten darf und mit meinem Vertrag über 25 Wochenstunden ist das auch eigentlich kein Problem. Durch ein Sonderprojekt einmaliger Natur bin ich nun einige Male jedoch knapp über diese Grenze gekommen. Das Projekt ist beendet und nun steht nichts dergleichen mehr an. Gedanken mache ich mir trotzdem, ab welcher Häufigkeit eine Überschreitung der 30 Stunden nicht mehr als Ausnahme anerkannt wird? Und wer würde in einem solchen Fall eigentlich entscheiden, dass man aus der Elternzeit genommen wird? Vorab besten Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, eigentlich sofort. Das kann vom AG und der EG-Stelle gerügt werden Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitsvertrag ist während der Elternzeit ausgelaufen auf Grund einer Befristung. Jetzt wurden mir meine Überstunden und mein Resturlaub ausbezahlt. Das ganze wurde mit der Lohnsteuerbescheinigung 2017 gemacht. In dem Jahr habe ich Elterngeld bezogen. Das ich den gesamten Betrag noch versteuern muss, da man m ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vor dem Mutterschutz 2016 17 Überstunden gemacht, die ich nicht genommen habe. Ich war Vollzeit beschäftigt. Nun arbeite ich während meiner Elternzeit auf 450€ Basis im selben Betrieb. Besteht mein Anspruch auf diese Überstunden noch?
Guten Abend Frau Bader,
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