Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vor dem Mutterschutz 2016 17 Überstunden gemacht, die ich nicht genommen habe. Ich war Vollzeit beschäftigt. Nun arbeite ich während meiner Elternzeit auf 450€ Basis im selben Betrieb. Besteht mein Anspruch auf diese Überstunden noch?
von Denise Wallburg am 07.02.2018, 00:31