susimaus
Im September hat mein Arbeitgeber 60 Überstunden "verschwinden" lassen, danach wurde erst Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Er meinte das sei rechtens, im Arbeitsvertrag ist hierzu nichts geregelt. Wir konnten uns leider nicht gütlich einigen. Wie ist es mit dem Lohn für die Überstunden, wenn ich Ihn erst nach der Geburt einklage, werden sie beim Elterngeld berücksichtigt? Im Moment fehlt mir hierzu wirklich die Kraft, da ich unter verschiedenen Komplikationen leide und auch grossse Angst vor einer Totgeburt habe.
Hallo, Überstundenlohn wird als Lohn berücksichtigt. https://openjur.de/u/486212.html Ich mit der Klage warten, um dieses Problem zu umgehen. Liebe Grüße NB
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Ich arbeite als Lehrer an einer Berufsschule in Bayern. Seit 31.3.2013 bin ich in Elternzeit ohne Bezüge. Heute habe ich bei der Elterngeldstelle angerufen und mich erkundigt ob meine Überstunden, die im Bezugszeitraum angefallen und den Monaten exakt zugeordenet sind nun mein Elterngeld erhöhen. Antwort: Das Gegenteil sei der Fall! Es gelte da ...
Guten Morgen Fr. Bader, ich habe eine 25 Std./Woche Arbeitsstelle und lasse mir regelmässig meine Überstunden auszahlen. Auf meiner Verdienstabrechnung sind die Überstunden dann als "Mehrarbeit EZ" angegeben. Leider konnte ich bis jetzt nirgends erfahren, ob diese Überstunden auch tatsächlich beim Elterngeld angerechnet werden. Über eine Antw ...
Hallo Frau Bader, ich bin nun in der 40 ssw und möchte selber 1 Jahr und 3 Moante zu Hause bleiben. Ich war direkt bei der Elterngeldstelle und habe mich dort informiert, aber irgendwie hatte ich das Gefühl, dass die Mitarbeiter dort selbst nicht wissen wie man was kombinieren kann bzw wie man was abrechnen muss. Mir wurde gesagt dass ich be ...
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Hallo Frau Bader, wir haben heute den vorläufigen Bescheid zum Elterngeld erhalten und nach einigem Lesen und hin und her Rechnen stellte sich heraus, dass bei meinem Bescheid die 3 Auszahlungen des Gleitzeitkontos im Jahr 2021 (Monate Mai, Juni und August) nicht für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wurden. In Summe (>>1 Monatsgeh ...
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Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
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