steffi76gt
Guten Morgen Fr. Bader, ich habe eine 25 Std./Woche Arbeitsstelle und lasse mir regelmässig meine Überstunden auszahlen. Auf meiner Verdienstabrechnung sind die Überstunden dann als "Mehrarbeit EZ" angegeben. Leider konnte ich bis jetzt nirgends erfahren, ob diese Überstunden auch tatsächlich beim Elterngeld angerechnet werden. Über eine Antwort von ihnen würde ich mich freuen.
Hallo, Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt, wenn die Überstunden als Lohn ausgewiesen sind, schon. Liebe Grüße, NB
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