Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Überschneidung EU - die 100.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Überschneidung EU - die 100.

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Hallo Frau Bader, habe es auch nicht ganz verstanden.Ich habe bis Feb. 2003 EU, wir möchten aber gerne ein 2. Kind in diesem oder Anfang des nächsten Jahres. Kann ich für das 2. Kind den EU nach Ablauf des 1. Erziehungsurlaub beantragen, also ab Feb. 2003 (so dass man theoretisch auf 6 Jahre EU kommen könnte) oder ist der Geburtstermin automatisch der Beginn des neuen EU`s und evtl. verfällt der Rest des ersten EU`s? Und wenn ja, würde das Erziehungsgeld für das 2. auch erst mit Beginn der neuen Elternzeit fällig, oder? Für eine Auskunft bedankt sich im voraus Anja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Anja, nennen Sie doch einfach mal Geburtstermine. Wie versprochen, werde ich die dann ans Ministerium weiterleiten. Die Begurtszeiten des 2. KIndes können Sie ja angeben, wie es ungefähr sein wird/ könnte. Gruß, NB


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