Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte da ein Anliegen was mir sehr auf dem Herzen liegt,nämlich: Für meinen älteren Sohn Fabian (23/4Jahre)habe ich einen dreijährigen Erziehungsurlaub beantragt(der Ende Januar 2004 zu Ende geht)nun habe ich am 24.Oktober meinen zweiten Sohn Niklas zur Welt gebracht und möchte auch gern für den drei Jahre in Erziehungsurlaub gehen,d.h.die beiden Erziehungsurlaube würden sich um drei Monate überschneiden. Gehen die mir dann verloren? Oder kann ich die evtl.hintendrann hängen bzw.die mir gut schreiben lassen? Wenn ja,gibts da ein Gesetz und wo find ich den Paragraphen dafür? Den meine Freundin meinte das es da seit 2002 eine Neuregelung gäbe wo dies möglich ist. Jetzt muß ich für meinen AG etwas stichfestes finden,da er von dieser Neuregelung bisher noch nichts weiß. Danke für ihre Hilfe ihre Stefanie
Hallo, Sie können höchstens bis zum 3. Geb. des 2. Kindes EU nehmen bzw. ein Jahr bis zum 8. LJ mit Zustimmung des AG aufheben. Ansonsten haben Sie recht, Sie bekommen nicht 2 x 3 = 6 Jahre, sondern eben nur bis zum 3. Geb. Alles geregelt im BerzGG. www.bmfsfj.de Gruß NB
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