miayan
Hallo Frau Bader, also mein Sohn ist 22.02. 2012 geboren und mein Mann seit der Geburt in Elternzeit. Er hatte 12 Monate Elternzeit beantragt. Nun hat er aber ein neues Jobangebot bekommen und fängt zum 1.12. wieder an zu arbeiten. Wir haben das der Elterngeldstelle gemeldet, da ich die Monate übernehmen möchte. Nun haben wir die neuen Bescheide bekommen. Allerdings ist dort nun festgesetzt worden, dass mein Mann nur bis zum 21.11.12 Elterngeld bezieht und ich dann ab 22.11. Also das es nur direkt für die Lebensmonate berechnet worden ist. Ist das richtig so? Dann bekommt mein Mann ja vom 22.11. bis 30.11 kein Geld, obwohl er noch in Elternzeit ist. Läuft seine Elternzeit denn trotzdem noch bis 30.11.? Er hat nämlich zum 30.11 auch seinen alten Job gekündigt. Ich habe Bedenken, dass es wegen Kranken- und Rentenversicherung (bzw. Zeitanspruch) Ärger gibt. Eine weitere Frage bezieht sich auf den Elterngeldbezug, wenn ein Geschwisterkind geboren wird. Ich erwarte Anfang Januar das nächste Kind. Beziehe nun ja aber für das bereits geborene in der Zeit auch noch Elterngeld. Die Elterngeldstelle sagte, dass dann das Elterngeld fürs Erstgeborene wegfällt und ich nur noch Geld fürs 2. Kind bekomme. Ist das auch korrekt so?
Hallo, Elterngeld läuft immer nach Lebensmonaten. Ich rate Ihnen dringend, sich für die übrige Zeit arbeitslos zu melden, eben wegen Kranken- und Rentenversicherung. Worauf eine Kürzung des Elterngeldes für das erst geborene Kind beruhen soll, mir nicht bekannt. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Ja, die Berechnung nach Lebensmonaten ist richtig so. Und auch gut gemacht von der Elterngeldstelle. Würdet ihr weiter wollen, dass dein Mann auch für die Zeit 22.11. bis 30.11 Elterngeld bekommt, geht für diese paar Tage ein ganzer Elterngeldmonat drauf, den du nicht mehr in Anspruch nehmen kannst. Die Elternzeit läuft ganz normal bis zu eurem gewünschten Datum weiter und solange läuft (wenn man in der Zeit einen AG hat) auch die Krankenversicherung weiter. Die Rentenversicherung läuft, glaube ich, nicht während der EZ weiter, egal ob es EG gibt oder nicht. Wegen dem EG. Ich meine auch, dass da nur 1 Elterngeld gezahlt wird. Gruß Sabine
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