Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Übernahme der Kindergartenkosten bei Getrennt lebenden

Frage: Übernahme der Kindergartenkosten bei Getrennt lebenden

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Hallo Wer muß die Kindergartenkosten tragen für unsere Tochter, wenn ich von meinem Mann geschieden bin und er Unterhalt an mich und meine Tochter leistet? Bei dem Kindergartenbeitrag wird das Bruttoeinkommmen meines Mannes zugrunde gelegt, nicht etwa die Unterhaltseinkünfte die meine Tochter und ich bekommen. Viele Grüße Tanja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Laut Urteil des BGH muß das Kindergartengeld bei der Berechnung des Unterhaltes berücksichtigt werden. N. Bader


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