OliviaÖl
Liebe Frau Bader, ich bin getrennt vom Vater meines Sohnes, es ist 2 Jahre alt. Ich bin die Hauptbezugsperson und habe auch das alleinige Sorgerecht, da der Vater sich in unserer Beziehung so gut wie gar nicht für seinen Sohn interessiert hat. Seit unserer Trennung kümmert er sich jedoch sehr gut, was ich ich auch sehr fördere und mich sehr freut. Er möchte seinen Sohn germe jedes zweite Wochenende komplett haben. Was ich eig auch gut finde, nur leider ist unser Sohn was übernachten woanders angeht sehr schwierig. Er schläft auch nicht bei seiner Oma, er fängt immer an zu weinen und will zu mir nach Hause. Dennoch habe ich eingewilligt es jedes zweite We zu versuchen und zur Einführung erstmal eine Übernachtung. Es klappt leider überhaupt nicht gut. Er weint abends bei seinem Papa das er zu mir will und schläft dann irgendwann unter Tränen ein, der Papa will aber nicht das ich ihn abhole. Am nächsten Morgen muss er ihn jedoch direkt nach dem Frühstück nach Hause bringen, da er immer noch zu mir will. Wenn er dann Zuhause ist reagiert er sauer auf mich, er haut mich, ich darf ihn nicht anfassen und er weint erstmal nur. So war das bis jetzt bei jedem Versuch. Der Vater sagt es ist normal und würde sich geben. Ich finde das ganz und gar nicht normal, für mich ist das ein Zeichen der Überforderung und das er noch nicht so weit ist. Denn es ist nur bei der Übernachtung so. Wenn der Papa ihn besucht oder zu einem Ausflug abholt und abends wieder bringt klappt es ohne Probleme. Ich habe daher dem Vater jetzt mitgeteilt, dass ich mit dem Übernachten eine Pause machen will von ein paar Wochen um Ruhe reinzubringen und wir es dann nochmal versuchen. Auch habe ich ihm vorgeschlagen eine Beratung beim Jugendamt oder Pro Familia zusammen wahrzunehmen, da er ja immer meint ich will nur einfach die Übernachtung unterbinden, weil ich es einfach nicht will. Er reagierte auf meinen Vorschlag jetzt so das er das gemeinsame Sorgerecht beantragen will, damit er seinen Sohn trotzdem zur Übernachtung holen kann wie es ihm passt. Mir geht es aber gar nicht um das Sorgerecht, das kann er gern auch haben, mir geht es um das Wohl für unseren Sohn. Deshalb meine Frage jetzt, wenn er das Sorgerecht jetzt beantragt und bekommt kann er unseren Sohn dann einfach zum Übernachtem holen obwohl er das noch nicht will? Habe ich dann gar kein Mitspracherecht mehr? Ab wann müssen denn Übernachtungen generell sein? Mir geht es wirklich nicht darum irgendetwas zu unterbinden, ich würde mich ja freuen wenn es klappt, ich merke nur der Kleine ist noch nicht so weit. Liebe Grüße und vielen Dank!!!
Hallo, bitte kurz u allgemein fragen Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Umgangsrecht ist was anderes und steht eigenständig zu unabhängig von den Sorgerechtsdingen. Dem Sorgerecht kannst Du auch einfach zustimmen und dies gemeinsam mit ihm beim Jugendamt erklären. Er würde es eh bekommen und so zeigst Du sehr deutlich auch vor dem Amt, dass Du eben nicht gegen ihn arbeitest, sondern im Interesse des Kindes. Zum Übernachtungsproblem würde ich was anderes versuchen, sofern Du Dir das vorstellen kannst. Er verbringt ja gerne Zeit mit dem Papa, vielleicht ist dann die Einschlafumgebung das Problem? Wenn Du es Dir vorstellen kannst, dann lass ihn doch mal bei Dir sein, inklusive ins Bett bringen. Vielleicht gehst Du mal aus, oder Elternabend oder oder. So dass der Kleine in für ihn sichererer Umgebung das mit dem Papa übt ? Entspannteres Vorlesen etc. Es kurzfristig mit den Übernachtungen bei ihm zu stoppen um etwas Abstand zu bekommen ist denke ich eine gute Lösung. Rein rechtlich kann er natürlich klagen, was dann dabei rauskommt kann keiner sagen mit den Übernachtungen. Zielführender und schneller ist es aber wohl, wenn ihr beide Zugeständnisse macht. Er es kurzfristig zu akzeptieren und Du indem Du überlegst ihm bei Dir die Chance zu geben die Schlafsituation zu üben. Dann ist es später nur ein Wechsel des Ortes.
TinaIdaAlex
Frau Bader, das ist ja wohl mal ne Antwort, die man sich besser verkniffen hätte. Nicht böse gemeint,aber... Also, die wichtigen, allgemeinen Fragen dieser Mutter konnte man doch erkennen. Wie soll das Übernachtungsproblem gelöst werden? Kannder KV jederzeit das Kind zur Übernachtung holen mit gemeinsamen Sorgerecht? Mehr wollte sie doch nicht wissen? LG
Ähnliche Fragen
Guten Tag! Mein ex Freund und ich haben einen gemeinsamen Sohn 18 monate. Ich hab das alleinige Sorgerecht. Ich habe gerade ein Problem mein ex Freund und ich sind seit April 2022 auseinander. Grund war das mein ex mich moralisch runter gemacht hatte, und jedesmal bedroht den kleinen zu such zu holen ( das alleinige Sorgerecht auf sich zu machen.) ...
Hallo Frau Bader, mein Mann überlegt zwei Monate Elternzeit zu nehmen. Nun haben wir fragen wie es mit Elterngeld funktioniert. Wir hatten ursprünglich das Basiselterngeld beantragt, kann man dies nachträglich noch ändern? Auch ist er in Ausbildung. Ist das überhaupt möglich? Dann müsste er wahrscheinlich weiter die Schule besuchen.... Unse ...
Sehr geehrte Frau Bader, vielleicht haben Sie meine Frage bereits einmal im Forum beantwortet, leider bin ich nicht fündig geworden. Ich stille mein 1-Jähriges Kind nachts noch sehr viel. Flasche nimmt sie nicht und bisher haben auch keine anderen Beruhigungsmethoden geholfen. Wir üben also noch das Einschlafen ohne Brust. Der Kindsvater ...
Liebe Fr. Bader, meiner Tochter (2. Klasse) wurde während einer Übernachtung in der Schule ein Kuscheltier geklaut. Sie machte gleich nach dem sie den Verlust bemerkte ihre Lehrerin darauf aufmerksam welche ihr versprach, sich am nächsten Morgen darum zu kümmern was leider vergessen wurde (da hatte das Kuscheltier die Schule definitiv noch nich ...
Meine Tochter hat sich gewünscht zu ihrem Papa zu ziehen. Ich habe dem vor ein paar Monaten zugestimmt. Sie wurde in der Schule gemobbt und dachte es wäre vielleicht eine gute Möglichkeit für sie. Ich habe die Beziehung zu beiden immer gefördert. Zuvor hatten wir das Wechselmodell. Der Vater hat leider Narzisstische Züge, aber seit dem Um ...
Wir hatten uns schon während der Schwangerschaft getrennt und er wollte es am Anfang auch nicht. Als sie auf der Welt war, war ich damit einverstanden dass er sie sehen kann. Er kann sie grundsätzlich jederzeit sehen, aber da ich Stille und sie unregelmäßig trinkt (immer dann wenn sie möchte) kann/möchte ich ihm die kleine nicht alleine geben. Sie ...
Hallo. Ich würde gerne mal wissen, wie meine Chancen vor dem Familiengericht stehen könnten bzgl dem Umgangsrecht. Vorab : Mein Sohn ist 3 1/2 Jahre alt. Er ist sprachverzögert bzw hat er eine Entwicklungsverzögerung. Auch sozial - emotional ist er noch etwas "kleiner", noch nicht so gefestigt. Zudem leidet er seit Mitte Januar an ständigen Ma ...
Hallo. Wie sehen Sie meine Chancen, wenn ich vors Familiengericht gehe. Mein Kind 3,5 Jahre alt (entwicklungsverzögert), hat im Moment eine schwere Zeit. Er leidet unter episodischem Erbrechen und hatte eine nicht geglückte Eingewöhnung in den Kindergarten. Diese habe ich abgebrochen. Wir starten nach dem Sommer neu. Er sucht sehr viel Rüc ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich der Übernachtung meines Kindes bei KV. Der KV und ich sind seit meiner Schwangerschaft getrennt und meine Tochter hat noch nie woanders bisher schlafen wollen. Versuch auch bei Oma ist bisher gescheitert. Sie kam abends weinend und schreiend nach Hause, weil sie zu Mami und in ihrem Zuhause ...
Meine Tochter ist zur Zeit krank und der Vater will das die kleine bei ihm das erste Mal übernachtet. Darf ich verlangen zu sehen wo sie bei ihm schläft, da er 3 Katzen hat und ich von ihm gehört hatte dass er eine Decke über das Gitterbett getan hat damit sich seine Katzen drauf legen können. Er war auch in unserer gemeinsamen Wohnung nicht in de ...
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung