Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Übernachtumg beim Ex

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Übernachtumg beim Ex

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Ich bin seit 3 Jahren geschieden, mein Sohn ist 4 Jahre alt. Nach langem Drängen meines Exmannes (und weil mein Sohn es auch wollte) darf der Kleine nun jedes 2. Wochenende bei seinem Vater schlafen (Samstag früh bis Sonntag abends). Vorher hatte ich die Bedingung, dass der Kleine auch wirklich beim Papa schläft (der hat eine Beziehung in einem anderen Ort) und auch in einem eigenen Bett. Der Kleine erzählt mir aber jedes Mal, dass er im Doppelbett zwischen seinem Vater und dessen Neuer geschlafen hat und dass sie fast keine Kleidung trug. Letztes Wochenende haben sie auch in der Wohnung seiner Neuen geschlafen. Das Kind kommt dann total eingeschüchtert nach Hause, man merkt, dass ihm gedroht wird und er nichts erzählen darf. Seitdem will er auch bei mir nicht mehr im eigenen Bett schlafen, vorher gab es da nie Probleme. Nun meine Fragen: Muss ich hinnehmen, dass der Kleine in der Wohnung der Neuen schläft? Muss ich akzeptieren, dass er mit im Doppelbett schläft? Muss ich akzeptieren, dass er eingeschüchtert wird? Habe schon versucht, mit meinem Ex zu reden, er sagt jedes Mal, dass er es halt dann nächstes Mal anders macht, aber es wird immer schlimmer. Außerdem geht er bei mir um 19.30 ins Bett, bei meinem Ex ist es schon dunkel, wenn er ins Bett geht. Er kommt ganz aus seinem Rhythmus. Vielen Dank für Ihre Antwort! Kathi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, finde ich schon etwas merkwürdig. Wenden Sie sich an das Jugendamt, das soll versuchen, Ihrem Mann klar zu machen, dass das mit dem Ehebett nicht ok ist. Ansonsten muss man über eine gerichtliche Anordnung nachdenken. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Also das der Kleine eingeschüchtert wird und das er mit seinem Vater und der Freundin in einem Bett schläft mußt Du nicht so hinnehmen ! Allerdings kannst Du nicht verbieten das er überhaupt in der Wohnung der Freundin schläft und wann er da ins Bett geht ist auch Sache des Vaters ! LG Jessy


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