Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

TZ / EZ

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: TZ / EZ

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Hallo Frau Bader, Ich habe ab Geburt meines Sohnes (geb.22.12.08) Elternzeit für zunächst 2 Jahre beantragt mit der gleichzeitigen Eingabe auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit ab dem 1 Geburtstag meines Sohnes sprich also ab 21.12.09. Seit diesem Datum bin ich also wieder bei meiner Firma während meiner Elternzeit in Teilzeit beschäftigt. Im July10 habe ich erfahren, dass ich erneut schwanger bin und gleichzeitig ein Beschäftigungsverbot erhalten. Am 16.10.10 habe ich nun meine mir noch zustehendes drittes Elternjahr für meinen erstgeboren Sohn beantragt (was für mich auch die Verlängerung der Teilzeitbeschäftigung um ein weiteres Jahr beinhaltet). Somit endet doch meine Teilzeitbeschäftigung nicht zum 21.12.10 sondern mit Beginn der Mutterschutzfrist oder nicht? Ebenso ist mir während dieser Mutterschutzfrist für den Zeitraum 6 Wochen vor Entbindung (vorraussichtlich 15.02.2011) bis einschließlich 8 Wochen nach Entbindung mein Gehalt abzüglich des Krankenkassenzuschussen weiter zu zahlen, da ich ja nach wie vor in einem Beschäftigungsverhältnis eben mit Beschäftigungsverbot bei meiner Firma stehe oder nicht? Sollte dies nicht so sein, wie ich das denke würde ich den vom 16.10.10 gestellten Antrag auf Verlängerung meiner Elternzeit nämlich für nichtig erklären und dann würde ich doch ab dem 21.12.10 wieder in meiner Vollzeitbeschäftigung mit Beschäftigungsverbot landen oder nicht? Danke für Eure Hilfe. LG Mangu


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es kommt darauf an, wie der TZ-Vertrag formuliert ist u ob Sie einen Anspruch auf TZ haben. Wenn Sie in der EZ ein weiteres Kind bekommen u TZ arbeiten, bekommen Sie, wenn es mehr als 400 € ist, AG-Anteile für die TZ u volle Anteile von der KK. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ich kenn das so, dass deine Elternzeit mit der Teilzeitbeschäftigung nach der Verlängerung auf 3 Jahre nun bis zum 21.11.2011 geht. Demnach bekämst du in den Mutterschutzzeiten den Krankenkassenanteil vom Mutterschaftsgeld aufgestockt bis zu deinem Teilzeitgehalt. Hättest du deine Elternzeit nicht verlängert, hättest du dein Vollzeitgehalt erhalten. Zudem hättest du dir das dritte Elternzeitjahr übertragen lassen können (bis zum 8. Lebensjahr). Gruß Sabine


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