Crissyundben
Ich bin Zahnmed. Fachangestellte und wurde von meinem AG schriftlich freigestellt. So zuvor war ich zwei Wochen Krankgeschrieben wegen übelkeit. Mein AG hat mir jetzt ende des Monats einen Brief zukommen lassen das solange er nicht eine Bescheinigung über den Geburtstermin hat und ich kein weiteres Attest vom Arzt habe ich eig unentschuldigt von der Arbeit fern geblieben bin und mir so nur ein Teillohn gezahlt wird. Ist das Rechtens? Trotz freistellung vom AG selbst?
Hallo, ohne Bestätigung über die Schwangerschaft kein gültiges BV Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Der Arbeitgeber hat von dir eine Schwangerschaftsbescheinigung gefordert, die du nicht bringst? Darauf steht nämlich der zu erwartende Entbindungstermin, und den braucht der AG um zu wissen, ab wann deine Mutterschutzfrist beginnt. Rechtlich reicht auch die mündlich mitgeteilte Schwangerschaft - mit Entbindungstermin! - aus. Auf Verlangen des AGs soll eine ärztliche Schwangerschaftsbescheinigung vorgelegt werden. Ich würde jetzt nicht streiten, sondern umgehend die Schwangerschaftsbescheingung vorlegen. Der AG kann/muss dich weiterhin in der Praxis mit administrativen und vorbereitenden Aufgaben beschäftigen. Nur wenn da kein Bedarf ist, darf er dich freistellen, bei voller Lohnfortzahlung.
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