Mitglied inaktiv
Ich arbeite in einer sozialpädagogischen Einrichtung (mit verhaltensauffälligen, aggressiven etc. Kindern). Da die Kinder über meine SS informiert sind reagieren sie sehr abwehrend und provokant mir gegenüber, um sich von mir lösen zu können. Als ich von einem Kind mit einem Gegenstand bedroht wurde und häufig in Tränen zusammen brach, schrieb mich der Arzt vorerst für 2 Wochen krank. Danach stellte er mir ein Arbeitsverbot aus, was mein Chef nicht akzeptierte, da er keine Gefahr für mich und das Kind in der Gruppe sah. Meine Gruppenleitung ist da anderer Meinung!!! Er stellte mich vor die Wahl in eine andere Gruppe zu wechseln (an der Situation würde sich nicht viel ändern, da ich die dortigen Kinder und Jugendlichen gar nicht kenne und mir eine gute Position erkämpfen müsste), oder ich bliebe in einem geschützeren Rahmen in meiner Gruppe. Ich entschied mich dafür trotz Arbeitsverbot in der meiner Gruppe zu arbeiten, während meine Kollegen versuchen mich weitgehenst zu unterstützen. Doch unsere Kinder sind unberechenbar und ich kann nicht dafür garantieren Gewalt zu erfahren. Da ich nicht krank bin, verweigerte mein Arzt eine Krankmeldung! Was würden sie tun? Das Gewerbeaufsichtsamt informieren? Danke
Hallo, Sie haben doch ein Beschäftigungsverbot, keine Krankheit. Wenn der Arbeitgeber das nicht akkzeptiert, würde ich das Gewerbeaufsichtsamt einschalten. Gruß, NB
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