Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Trennung was nun?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Trennung was nun?

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So, nun bin ich auch alleinerziehende Mama, mit zwei kleinen süßen Mädchen (3 Jahre und die andere Maus ist heute am 5.12. zwei Jahre alt geworden). Welche Wege muß ich nun zuerst gehen? Jugentamt? Sozialamt? Dort teile ich mit, dass ich alleinerziehend bin. Muß der Vater mit oder kann ich diesen Weg allein erledigen? Was erwartet mich dort? Welche Hilfe bekomme ich, mit Wohnungssuche zum Beispiel? An Möbel mitnehmen kann ich nicht viel, auch finz. ist es nicht so gut bei mir. Eine neue wohnungseinrichtung kann ich mir nicht leisten (bin seit 2001 im babyjahr bis gestern, 4.12.2004, schmunzel). Bekomme ich Unterstützung? Was kann ich alles beantragen und wo und was kommt noch alles auf mich zu? Nun wollte ich mich ab d. 7.12.2004 selbstständig (Ich-AG) machen. Der Antrag läuft noch. Wenns klappt, möchte ich das auch gern durchziehen (sonst wäre ich arbeitslos, da mich mein Chef aus wirtschaftl. Gründen nicht mehr nehmen kann). Bekomme ich da auch Unterstützung oder nicht? Wer kann mir einen Tip geben und mir weiter helfen? Ich war nicht verheiratet und er ist Beamter. Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er muss Unterhalt für Sie (bis das jüngste Kind 3 ist) und für die Kinder zahlen. Erst darüber hinaus bekommen Sie Leistungen vom Staat. Wenn Sie nicht dem Arbeitsamarkt zur Verfügung stehen, nur vom Sozialamt.ANsosnten Unterhaltsvorschuss, wenn er den Unterhalt nichtzahlt. Gruß, NB


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Hallo! Warum Sozialamt, Jugendamt???? Er ist auch unterhaltspflichtig, wenn Ihr nicht verheiratet ward/seid! Gruß Daniela


Mitglied inaktiv

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Hallo Daniele (und all), grundsätzlich hast Du ja recht, aber Unterhalt für 2 Kinder UND die Mutter VOLL zu zahlen, dürfte einem Beamten nur schwer gelingen! Zumal der ledigen Mutter der Unterhalt nur noch für ein jahr zusteht, also bis die Kleine 3 J. ist. ICH würde mich auch ans Sozialamt wenden, denn die holen dann das geld schon wieder vom Vater. Viele Grüße Désirée


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o.T.


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Liebe Daniela, nun daß Beamte supertoll verdienen und das Einkommen nach abzug der Abzugfähigen Belastungen soviel hergibt, daß 2x Kindesunterhalt und ausreichend Betreuungsunterhalt dabei rumkommt, wage ich (in den meisten Beamtenfällen) zu bezweifeln. OK, das Einkommen ist sicher, aber das ist auch schon alles... Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Na ja, da klaffen schon himmelweite Unterschiede, je nachdem ob der Beamte mit A 5 oder A 16 besoldet wird;-)


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