Mitglied inaktiv
Sehr geherte frau Bader! Ich habe einen 8 Jährigen Sohn, nach 17 Jahren "wilder ehe" habe ich mich nun von meinem Partner getrennt! Wir leben allerdings noch in der Wohnung zusammen. Ich stehe alleine auf dem Mietsvertrag. > Kann ich ihn nun rausschmeißen? > Was muss ich beachten? > Brauche ich einen anwalt? zwecks "Gütertrennung? >Da nur ich Arbeiten gehe, wäre meine Frage wie sieht es mit Unterhalt aus! Auch für unseren Sohn! >Leider weiß ich nicht genau ob wir gemeinsames Sorgerecht haben! Der Vater hat aber das Kind anerkannt! > was mnuss ich da nun beachten? Vielen Dank für ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen!
Hallo, da Sie nicht verheiratet waren, b ekommt nur das Kind Unterhalt. Ansonsten ist es egal, wie lange man zusammen war-rechtlich gehört jedem seine Sache, wenn er nicht im Mietvertrag steht-um so besser, dann muss er gehen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Zum Sorgerecht: ich denke, Du hast das alleinige, denn vor 8 Jahren gab es (gerade noch nicht) das gemeinsame für Unverheiratete. Schau doch mal in die Vaterschaftsanerkennung, oft ist es in der selben Urkunde oder auf einem zusätzlichen Blatt festgelegt, wenn Ihr das gemeisame habt. Denn meistens macht man das mit der Vaterschaftsanerkennung zusammen... Viele Grüße Désirée
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