Wunder44
Hallo, mein kind ist 3 Jahre, was wird passieren, wenn der Vater es eine Woche bei sich haben will, ich aber nur möchte, dass es alle 2 Wochen am Wochenende beim ihm ist, weil es sonst viel für den Kleinen an Wechsel wird. Wenn das Ganze vor Gericht endet wie wird ein Richter hier entscheiden? Ich höre immer wieder, dass es üblich ist von Freitag bis Sonntag Abend alle 2 Wochen.
Hallo, wenden Sie sich an das JA, um eine Eínigung zu erzielen. Grds. kommt es auf die Bindung zum Vater an, die Umstände etc. Aber Sie haben recht, meist sind es alle 14 TAge das ganze WE. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
meine glaskugel ist gerade von coronen belegt. verstehst du das?
cube
So weit kann die Glaskugel nicht schauen ;-) Da gibt es doch alles Mögliche einzubeziehen. ZB wie der Umgang bisher war, die Bindung zum Vater. Habt ihr 3 Jahre als Familie zusammen gelebt und der Vater war nicht gerade ständig auf Montage oder ist drogenabhängig oder ähnliches und der Vater kann jetzt auch innerhalb der Woche ausreichend betreuen - kann ein Richter durchaus auf ein Wechselmodell entscheiden. Das sind Einzelfallentscheidungen und keiner hier wird dir genau sagen können, was für euch entschieden werden wird. Grundsätzlich wird es aber so sein, dass es um das Kindeswohl und einen bindungsfördernden Umgang oder dessen Aufrechterhaltung geht.
misses-cat
Da ist mittlerweile alles möglich von einer Übernachtung die Woche bis hin zum Wechselmodell. Du hast nix zu melden als Mutter da
Wunder44
D.h. das JA oder Richter entscheidet und es kann auch 50 50 werden. Dann fällt zudem der Unterhalt weg.
Mitglied inaktiv
k-o-r-r-e-k-t
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