Mitglied inaktiv
Hallo, folgende Situation: Mein Freund und ich leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Wir haben eine 5 Monate alte Tochter. Beim Jugendamt haben wir eine Vaterschaftsanerkennung und das Sorgerecht für meinen Freund beantragt. Demnach haben nun wir beide das Sorgerecht. Aufgrund ständiger Streitereien wollen wir uns vermutlich trennen. Er sagt z.B. ständig: "Zieh doch aus, wenn du die Nase voll hast..." Nun meine Fragen: - Kann ich das so einfach? Oder könnte er in dem Moment sagen: "Meine Ex hat meine Tochter entführt" Brauche ich sein Einverständnis? Könnte ich problemlos in die Nähe von Verwandten ziehen (ca. 1,5 Autostunden entfernt)? - ICH habe dann keinen Anspruch auf Unterhaltsgeld von ihm, oder? - Kann ich als dann Alleinerziehende Sozialhilfe beantragen, oder ist das abhängig von den Einkünften meiner Eltern? Vielen Dank im Voraus Meike
Mitglied inaktiv
Da ich denke, daß das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht sonderlich erwähnt wurde, kannst Du "eigentlich" nicht einfach so wegziehen. ... aber wer Fakten schafft... Du hast sehr wohl einen Unterhaltsanspruch in den ca. ersten 3 Lebensjahren deiner Tochter. Das Sozialamt wird sich dann auch an den Vater wenden... Désirée IANAL!
Mitglied inaktiv
Habe vergessen zu sagen, dass ich meine Tochter zur Zeit voll stille, sie also voll von mir abhängig ist und das wird auch erstmal so bleiben. Wenn ich wegziehe, müsste ich sie also mitnehmen. LG Meike
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