pummelchenelyas
Hallo, mein Exfreund hat vor morgen ausziehen. Er möchte den ältesten Sohn ( 2 1/2) Morgen direkt mitnehmen. Er ist hier gemeldet. Und ich will das nicht. Darf er das einfach machen? Der kleine sagt er will mit, weil der ex freund mit tollen dingen „lockt“ Oma besuchen, mit hund zudsmmen schlafen usw. er versteht es aber nicht wirklich, dass ich da nicht mit komme.. schlafen tue ich mit den kids von geburt an zusammen alleine im Familienbett. Er kennt es nicht anders Wie ist die rechtslage? Zählt das schon als kindesentziehung?
Hallo, die wesentliche Frage ist, bei wem Ihr Sohn den Lebensmittelpunkt hat - dort wird er nämlich nach der Trennung bleiben. Lebensmittelpunkt bedeutet, wer sich überwiegend um ihn kümmert. Wenn er ihn mitnimmt - SOFORT zu einem Fachanwalt für Familienrecht. Der wird eine einstweilige Anordnung beantragen. Da zählt jeder Tag, denn irgendwann hat er den Lebensmittelpunkt geändert u dann ist die Herausgabeforderung schwierig. Lieeb Grüße NB
drosera
Hallo, wie sind denn das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht zwischen euch geregelt? Habt ihr das gemeinsam?
Mitglied inaktiv
Natürlich darf er das nicht einfach so machen! Ruf die polizei wenn er das kind mitnimmt, bzw nicht zurückbringt. Wie ihr schlaft ist aber völlig worst.
pummelchenelyas
Sorge- und aufenthaltsrecht haben wir beide. Habe das mit dem schlafen erwähnt, da mein sohn es nicht anders kennt und er wahrscheinlich gezwungen wird dort zu bleiben und zu schlafen.
pummelchenelyas
Ich weiss nicht in wie weit ich dagegen stämmen darf, wenn er ihn morgen mitnehmen will. Seine eltern wohnen 20 min. von hier entfernt.
HeyDu!
Er zieht aus und natürlich wirst Du dem Auszug des Kindes widersprechen. Schafft er erst Tatsachen, wird es nicht einfacher!
cube
Warum musst du dich rechtlich absichern, bevor du deinem Ex-Partner verbietest, die Kinder einfach mitzunehmen? Das ist doch wohl ganz logisch, dass er das nicht darf. Umgekehrt dürftest du aber eben auch nicht einfach die Kinder mitnehmen bei einem Umzug. Also ganz einfach: die Kinder gehen natürlich nicht mit und du redest schnellstmöglich mit dem Jugendamt und holst dir dort Unterstützung für mögliche Umgangsregelungen. Bzgl. seiner Eltern, die er evt. mit den Kindern besuchen will - da er bereits "angedroht" hat, die Kinder mitnehmen zu wollen, untersagst du eben auch diesen Besuch.
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