Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechte als Mutter nach der Trennung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rechte als Mutter nach der Trennung

ufruehauf

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Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte mich informieren was meine Rechte als Mutter von 2 Söhne (13 und 9) und was mir dazu steht wenn ich mich von meinen Ehemann trenne. -Muss ich die Wohnung verlassen? (wie er mich schon bedroht hat) -Bleibe ich mit dem kindern zuhause muss mein mann ausziehen und miete und andere sachen bezahlen? -mein mann verdient über 6000€/monatlich... ich verdiene maximal 330,-€/monatlich (übungsleiter vertrag in eine grundschule) -ich habe jahrelang verzichtet aufs berufsleben (nun habe ich deswegen wenig jobs möglichkeiten) wegen meiner kinder und damit mein mann weiter und höher beruflich kommen kann. Nun stehe ich 'vor dem nichts'. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen ! Vielen dank im voraus Mit freundlichen Grüßen U.F.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, was Sie brauchen, ist eine ausführliche Beratung von einem anderen Fachanwalt für Familienrecht vor Ort. Grundsätzlich können Sie gerichtlich beantragen, dass Sie das Recht haben, weiter in der Wohnung zu wohnen. Das sind aber alles von den Umständen ab. Das kann man nur im Einzelfall beurteilen. Liebe Grüße NB


cube

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Wohnung: steht ihr beide im Mietvertrag, kann keiner von euch den anderen einfach rauswerfen - aber genau so hat keiner automatisch alleine Anspruch auf die Wohnung. Hat er dich tatsächlich bedroht im rechtlichen Sinne, erstatte Anzeige, um dies auch nachweisen zu können ("von mir bekommst du keinen Cent"/"ohne mich stehst du vor dem Nichts" ist keine anzeigenswürdige Bedrohung). Im Zweifelsfall stärkt dies deine Position bei Sorgerechtsstreitigkeiten und anderen Dingen. Im Zweifel müsst ihr beide zusammen kündigen - ob der Vermieter dann mit einem von euch einen neuen Vertrag abschließt, ist dessen Entscheidung. Zieht dein Mann aus, muß er nicht automatisch die Wohnung und alles andere für dich weiter bezahlen. Was er muß: Unterhalt für beide Kinder zahlen und im Trennungsjahr Trennungsunterhalt an dich. In diesem Jahr habt ihr Möglichkeit euch wieder zu vertragen/die Ehe fortzuführen oder eben getrennt zu bleiben. Innerhalb dieser Zeit musst du dich dann aber auch bemühen, selbst für deinen Lebensunterhalt zukünftig aufkommen zu können. Der Anspruch erlischt mit rechtskräftig geschiedener Ehe - wenn die Scheidung länger als 1 Jahr dauert. Voraussetzung dafür ist aber, ihr lebt getrennt! Solange ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet - also zusammen wohnt - muß er dir nichts explizit zahlen. Im Grunde ist egal, was ihr während der Ehe mal gemeinsam beschlossen habt und was nun Nachteilig für dich ist. Trennt ihr euch, ist jeder für sich selbst verantwortlich - spätestens nach Ende des Trennungsjahres. Nachehelichen Unterhalt gibt es nur, wenn schwerwiegende Gründe dafür vorliegen, dass du nicht in geeignetem Umfang für deinen Lebensunterhalt selbst aufkommen kannst. Also zB schwere Krankheit, Behinderung oder ähnliches, was bereits innerhalb der Ehe bekannt war. Das ihr Kinder habt, zählt nicht, da beide schon Schulpflichtig sind und entweder dort in der OGS betreut werden können oder auch altersmäßig in der Lage sind, mal alleine zu Hause zu bleiben bis du von der Arbeit kommst. Dazu kommt noch etwas: im Grunde darfst du hinziehen, wohin du willst - die Kinder aber nicht. Rein rechtlich kannst du eh nicht einfach MIT den Kindern ausziehen, wenn er dem nicht zustimmt. ich würde dir daher raten, schnellstmöglich mit dem Jugendamt einen Termin auszumachen und dort alles zu besprechen. Auch, welche Zuschüsse du aktuell bei Auszug noch beantragen könntest. Und dich bereits jetzt um einen besser bezahlten Job zu bemühen. Was den Unterhalt für die beiden Kinder angeht: kannst du in der Düsseldorfer Tabelle nachsehen. Und auch da würde ich empfehlen bereits jetzt von allen Unterlagen zum Einkommen deines Mannes Kopien zu machen. Du glaubst nicht, wie wenig manche angeblich plötzlich verdienen ...


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