Nerwen86
Hallo, meine Schwester ist mit dem Vater ihrer 4 jährigen Tochter nicht verheiratet. Er hat damals wohl die Vaterschaft anerkannt, aber wohl kein Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht gestellt. Die Kleine trägt somit den Nachnamen meiner Schwester. Sie lebten in Celle und als Arbeitslosigkeit seinerseits drohte, er ist der Vollverdiener, hat sie ihren Teilzeitjob gekündigt und ist mit ihm und Kind nach Bayern gezogen, wo er nun Vollzeit arbeitet und besser verdient. Sie ist ganz allein, keine Familie oder Freunde in der Nähe, hat sich kaum was neues aufbauen können, aber immer Jobs gefunden. Ist aber alles schwer und holprig. Nun hat er sie verlassen und sie möchte zurück in die Heimat, nahe Bremen, zumal ihr auch gekündigt wurde. Nun erpresst er sie, dass sie sich strafbar macht, wenn sie mit Kind soweit wegzieht. Ist dem so? Wie bekommt man raus, ob das gemeinsame Sorgerecht besteht? Ihr in der Heimat sind ihre Eltern, Freunde und Familie, sie kennt ihr einige Leute und könnte vielleicht sogar wieder bei einem ihrer alten Arbeitgeber anfangen. Sie ist in Not, da ihr fristgerecht zum 15.6. gekündigt wurde. Im Moment verbringt er mehr Zeit mit seiner Tochter, ansonsten ist er leider eher lieblos, kümmert sich wenig bis kaum um Kindergarten abholen, hinbringen zur Frühförderung, Betreuung bei Krankheit etc. Brüllt Sie viel an (teilweise beginnt sie uns was zu erzählen) etc. Er dachte damals auch er sei unfruchtbar und schien eigentlich immer unzufrieden nun Vater zu sein. Sein aktuelles Verhalten ist neu. Wer kann meiner Schwester helfen? Dankeschön
Hallo, wenn keine Zustimmung Ihrer Schwester / Gerichtsverhandlung war, hat er auch keine gemeinsame elterl. Sorge. Dann sollte sie sich spurten, denn es steht zu befürvhten, dass er schon etwas beantragt hat u dann wird es mit dem Umzug schwierig. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
ich versuche es ganz kurz zu machen. er hat kein sorgerecht, aber er bekommt es, wenn er es einklagt und somit kann der dem umzug des kindes widersprechen. völlig unerheblich sind nachname, die befindlichkeiten der mutter und auch ob er sich als vater wohlfühlt. wenn er sie verlassen hat, ist anzunehmen, dass eine andere frau im spiel ist, das läßt hoffen, dass er einem umzug evtl. zustimmt. an ihrer stelle würde ich mir einen anwalt nehmen, man darf nie ausser acht lassen, dass der umgang gewahrt werden muss, das ist bei dieser entfernung kaum zu handlen.
Septemberblume
Momentan hat sie das alleinige Sorgerecht und kann laut momentaner Situation mit dem Kind umziehen. Ist sie erst mal umgezogen,wird es schwer für den Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Das Kind müsste also wahrscheinlich nicht zum Vater ziehen. Umgang bekommt er trotzdem aber darum muss er sich kümmern. Lg September
UrselPursel
Hallo, ob tatsächlich (keine) gemeinsame Sorge besteht, erfährt man bei dem örtlich zuständigen Jugendamt, wo das Kind geboren wurde. War dies in Celle, dort eine Anfrage (Negativbescheinigung) unter Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde stellen. Liebe Grüße, UrselPursel
luvi
Hallo, Für das gemeinsame Sorgerecht müsste sie was unterschrieben haben oder Post vom Gericht bekommen haben. Sein Antrag alleine reicht da nicht aus. LG luvi
Nerwen86
Vielen Dank für all die Infos. Wir beantragen grad die Negativbescheinigung. Der Typ droht mit Anwalt, weil meine Schwester in 14Tagen zurück in die Heimat zieht. Schade, dass es so ein schmutziger Stress wird. Die Kleine leidet am Meisten. Er hat ein Vater Tochter Tag vorgegaugelt, wo meine Schwester zugestimmt hat. Dann stellte sich raus, dass er seine neue Frau abgeholt hat und ein "Familientag" gespielt. Die kleine was mega irritiert und erzählte ihrer Mama, das Papa mit einer anderen Frau rumläuft. Oh man.
Mitglied inaktiv
Na ja, dass der vater mit seiner neuen freundin und dem kind zeit verbringt, muss sie akzeptieren. Eine drohung mit einem anwalt ist auch nichts gefährliches. Wenn der umzug schon so abgespatzt ist, verstehe ich ehrlich gesagt die frage hier nicht.... Sie ist ja quasi schon dabei, fakten zu schaffen...
misses-cat
Es gibt auch schon fälle wo das kind zurück musste . Der vater kann den antrag auf das gemeinsame Sorgerecht schon längst gestellt haben Meiner Meinung denken hier weder mutter noch Vater ans kind Meine mittlere ist noch vier sie würde sehr leiden wenn ich sie entwurzeln würde
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