lillielein
Liebe Frau Bader, mein Mann und ich versuchen seit mehreren Jahren, dass wir uns gemeinsam wiederfinden, aber wir schaffen es nicht und ziehen nun die Notbremse. Mein Mann zieht aus unserer Wohnung aus. Unsere Tochter ist 3 und wir möchten dass alles friedlich verläuft. Wichtig ist dass wir keine Scheidung möchten. Für uns ist es wichtig, dass wir rechtlich gesehen alles richtig machen damit uns später niemand auf die Füße tritt. Dass wir die Steuerklasse wechseln müssen ist uns schon mal klar. meine Fragen: - wir wollen es ohne Anwalt klären weil wir auf einer freundschaftlichen Ebene sind und respektvoll uns trennen möchten: muss man das Jugendamt über eine Trennung informieren? - muss man von einer öffentlichen Stelle bestätigen lassen wie viel er an Kindesunterhalt zahlen muss? Geht sowas auch beim Jugendamt kostenlos und wie nennt sich das genau? - wir verdienen genau gleich viel. Das heißt ich möchte kein Unterhalt von meinem Mann. Kann ich darauf verzichten? - gibt es sonst noch etwas wichtiges zu beachten? Wir möchten das wechselnden (3 Tage Papa, 4 Tage Mama) muss das irgendwo schriftlich eingetragen werden? vielen dank L.
Hallo, wir wollen es ohne Anwalt klären weil wir auf einer freundschaftlichen Ebene sind und respektvoll uns trennen möchten: muss man das Jugendamt über eine Trennung informieren? Nein, muss man nicht. - muss man von einer öffentlichen Stelle bestätigen lassen wie viel er an Kindesunterhalt zahlen muss? Geht sowas auch beim Jugendamt kostenlos und wie nennt sich das genau? Wenn Sie sich einig sind, nicht. Ich würde es schriftlich festhalten. Das heißt ansonsten Beistandschaft - wir verdienen genau gleich viel. Das heißt ich möchte kein Unterhalt von meinem Mann. Kann ich darauf verzichten? SIe können es nicht geltend machen (ein Verzicht auf Trennungsunterhalt ist nicht möglich) - gibt es sonst noch etwas wichtiges zu beachten? Wir möchten das wechselnden (3 Tage Papa, 4 Tage Mama) muss das irgendwo schriftlich eingetragen werden? Wechselmodell meinen Sie. Hier kann man eine schriftliche Elternvereinbarung treffen. Klingt alles gut für Ihr Kind! Liebe Grüße NB
romankowitz
Hi, ich habe bei meiner Trennung alles mit dem Kindsvater direkt besprochen. Ich habe nie mt dem Jugendamt oder einer Anwaltskanzlei gesprochen, oder irgendwen informiert. Den Kindesunterhalt haben wir laut Düsseldorfer Tabelle selbst ausgerechnet. Das funktionert aber nur mit Vertrauen. Ich würde Dir trotzdem empfehlen, Dich beraten zu lassen und das finanzielle zu dokumentieren. Man weiß nie, was kommt.... Ich hab gerade letzte Woche festgestellt, dass mein Ex immer noch alle Vollmachten, auch über mein Konto hat :-)
lillielein
Liebe Frau Bader, ich danke Ihnen sehr für das Feedback! Können Sie hierzu noch kleine Details nennen? Wie würden Sie am besten den Kindesunterhalt fest halten? Reicht es nach dem Düsseldorfer Modell es auszurechnen und dann mit dem Mann dies zuhause aufzuschreiben, beide unterschreiben, fertig? Das heisst wenn ich meinen Unterhalt nicht geltend mache, kann uns niemand auf die Füße treten? Wie funktioniert die schriftliche Elternvereinbarung? Ebenfalls zuhause einfach aufschreiben? Vielen Dank nochmal L.
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