Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich beschäftige mich seit längerem mit einer Trennung von meinem Mann. Nun ist es so, dass ich, wenn wir uns trennen, ca. 500 km weit wegziehen würde, nämlich in den Ort, wo ich früher gewohnt habe und meine Familie noch wohnt. Es ist so, dass wir hier sehr allein wohnen, keine Freunde haben usw. Ich merke, dass ich mich eigentlich trennen möchte, aber davor zurückschrecke, weil ich Angst vor der anstehenden Auseinandersetzung mit meinem Mann habe. Er ist nicht gewalttätig oder so, überhaupt nicht, aber ich habe schon Angst vor der verbalen Auseinandersetzung. Es ist aber andererseits auch niemand hier vor Ort, den ich mir zur Seite ziehen könnte, der einfach nur anwesend wäre. Deshalb hier meine Frage: Wenn ich meine beiden Kinder quasi nehme und einfach gehe und ihn dann vor vollendete Tatsachen stelle, mache ich mich dann strafbar? Sprich, ich packe meine Sachen, fahre in den 500 km entfernten Ort und rufe ihn dann an und sage, ich bleibe hier. Ist das rechtlich möglich? Wie sähe das aus, wenn ich erstmal hier im Ort oder in der Gegend bliebe, aber auch eben gehe, weil ich nicht länger mit ihm zusammenleben möchte, ihn aber auch quasi vor vollendete Tatsachen stellen würde, indem ich meine Sachen packe und gehe. Gibt es da einen Unterschied, ob ich das hier mache oder 500 km entfernt bzw. wie sieht das rechtlich überhaupt aus? Seine Kinder wird er natürlich sehen dürfen, so oft er will, darum geht es nicht. Ganz im Gegenteil, ich will ja, dass er und die Kinder weiter Kontakt haben. Aber es wird für ihn natürlich bedeutend schwieriger, Kontakt über 500 km hinweg zu halten. Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antwort. Viele Grüße Sabine
Mitglied inaktiv
Das was Du vorhast nennt sich Kindesentzug und ist natürlich strafbar - was würdest DU denn sagen, wenn sich Dein Mann mit den Kindern einfach aus dem Staub macht? Natürlich sofort anzeigen, und das wird er hoffentlich auch tun, wenn Du ihm die Kinder entführst, egal wie weit weg!
Mitglied inaktiv
Hallo ! Bei ner Bekannten wars so : sie durfte zwar wegziehen , muß aber die Kinder alle 14 Tage das Wochenende auf eigene Rechnung zum Vater bringen ( ca 800km) lg ...anonym...
Mitglied inaktiv
Hallo ! Das war mal eine Antwort von Frau Bader darauf : " Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. Gruß, NB " LG safrarja
Mitglied inaktiv
Hier geht es ja noch nicht einmal um geschiedene Eltern, sondern um verheiratete. Da ist schon der unangekündigte Auszug aus der gemeinsamen Wohnung strafbarer Kindesentzug!
Mitglied inaktiv
Im anderen Forum schreibst Du: "Da mein Mann einen Stellenwechsel erwägt, und dieser evtl. zum 1.1.2007 erfolgen wird, stellt sich uns die Frage, wie das mit dem Schulwechsel unserer Tochter werden wird. Die neue Stelle meines Mannes wird ca. 500 km entfernt sein, so dass natürlich auch wir dorthin ziehen werden." Das klingt doch irgendwie ganz anders, oder? Nix mehr mit Kinder einfach wegnehmen...
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