Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Trennung, aber wie?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Trennung, aber wie?

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Liebe Frau Bader, gefühlsmäßig habe ich mich schon lange getrennt, aber ich wage den endgültigen Schritt aus Angst (und Unwissenheit) nicht: wir sind verheiratet, haben eine Tochter (7 Jahre alt), leben im Haus meiner Schwiegereltern. Ich selbst arbeite in Teilzeit (allerdings auch samstags - somit auch Schwierigkeiten bei der Betreuung an Samstagen im Trennungsfall) Vielleicht können Sie mir kurz die rechtliche Seite erklären: - Unterhaltspflicht seinerseits mir gegenüber (im Internet bin ich nicht schlau geworden, ich weiß, dass es eine Gesetzesänderung gab). Würden mir theoretisch 3/7 seines Einkommens (nach vorherigem Abzug des Unterhalts für unsere gemeinsame Tochter) zustehen, oder würde der Unterhalt mir gegenüber, aufgrund des neuen Gesetzes, entfallen? - Wie lange habe ich Anspruch auf Unterhalt? - Sorgerecht? Ist es denn generell so, dass die Mutter das Sorgerecht bekommt, oder gibt es Fälle, in denen der Vater das Sorgerecht zugesprochen bekommt? (im Normalfall, d.h. wenn Mutter nicht Suchtkrank ist etc.). Ich habe wirklich Angst, ertrage die Situation aber einfach nicht mehr. Man fühlt sich gefangen aber ich möchte nicht nur wegen der finanziellen Seite mit ihm zusammen bleiben, tue es momentan aber. Und fühle mich selbst schlecht deswegen, habe aber einfach Angst, mit unserem Kind nicht über die Runden zu kommen. Vor der Geburt unserer Tochter habe ich Vollzeit gearbeitet, war nach der Geburt 3 Jahre zu Hause, und arbeite jetzt wieder in Teilzeit. Ich hoffe, Sie können mir einfach ein paar Tipps und rechtliche Grundlagen nennen, damit ich es dann hoffentlich endlich in Angriff nehmen kann. Herzlichen Dank im voraus! Sommernachtstraum


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen sich den Unterhalt für sich und das Kind genau bei einem RA ausrechnen lassen. Der kann dann auch den rest beantworten Liebe Grüsse, NB


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Liebe Frau Bader, mir brummt der Schädel.. noch eine kurze Frage wegen dem Unterhalt: hätte ich auch Anspruch nach der Scheidung auf Unterhalt oder nur während der Trennungsphase (also ca. 1 Jahr)? Sorry, Danke!!!


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Hallo Oha, eine schwere Zeit. Wie es genau bei einer Scheidung aussieht weiss ich nicht, habe hier aber viel mitgelesen. Wegen Deiner Tochter und dem Sorgerecht kannst Du gelassen sein, solange Du die Bezugsperson für sie bist. Du schreibst ja, Du arbeitest Teilzeit, also denke ich Du betreust sie bisher hauptsächlich ? Dann ist es so, dass im Streitfall eher Dir das Kind zugesprochen wird, da sie wie gesagt den Halt im Alltag bei Dir hat. Wegen Unterhalt bin ich unsicher, aber soweit ich weiss muss er schon zahlen. Jedoch arbeitest Du, hast also auch Verdienst und das Kind ist nicht mehr sooo klein. Da hat sich eben geändert, dass die Mütter dann eher zur Arbeit herangezogen werden als früher. Aber das machst Du ja schon. Desweiteren neben Deinem Verdienst, Kindergeld und Kindsunterhalt steht Euch dann vielleicht Wohngeld zu oder bis alles rechtskräftig ist sogar ergänzend ALG2. Auch wenn es als Paar nicht geklappt hat, so werdet ihr immer zusammen Eltern sein, sie wird ihren Papa ja auch besuchen, die Großeltern sind, da ihr beisammen wohnt, bestimmt auch wichtige Bezugspersonen. Ich wünsche Euch, dass ihr im Sinne des Kindes gute Einigungen findet, was zum Beispiel auch den Samstag betrifft wenn Du arbeiten musst und den generellen Umgang. Besser getrennt und gemeinsam Eltern, als das, was Du nun erlebst, da werden ja alle nicht glücklich. Alles alles Gute und starke Nerven !


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Sorgerecht bleibt bei beiden Elternteilen!!! Für den Rest solltest Du Dir einen Anwalt nehmen, denn nur der kann Dir ausrechnen und sagen ob Dir und wieviel Dir zusteht, dazu muss er die Einkünfte Deines Mannes ja kennen.


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Danke an Euch 2 !!!! Klar, das Sorgerecht haben beide, aber für mich wäre es ein Weltuntergang, wenn meine Tochter nicht bei mir wohnen würde. Dann würde ich das hier lieber ertragen...


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Ne, wenn Du sie hauptsächlich betreust, sie den Alltag nach Schule etc. meist mit Dir hat, dann bist Du die erste Bezugsperson und zu , ich sag mal 95% bekommst Du dann auch das Kind zugesprochen. Gibt ja aber auch Väter die daheim sind, das Kind hauptsächlich betreuen, da muss man schon gleichberechtigt handeln als Richter. Sind ja beide Eltern :-) Wünsche Dir eine Trennung, die so harmonisch wie möglich verläuft. Weiss ja nicht was los ist, wie es dazu kam. Eine Bekannte hat es hinbekommen. Das Kind pendelt wie es mag und wie es die Arbeitszeiten der beiden erfordern, als nur Eltern ziehen sie voll an einem Strang und verstehen sich vieeeel besser als in der Ehe. Drück Dir die Daumen. Wichtig ist es das Kind aus dem "Paarproblemen" rauszuhalten.


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