Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

tod des alleinsorgeberechtigten Elternteils

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: tod des alleinsorgeberechtigten Elternteils

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Hallo Fr. Bader, ich bin alleinerziehende Mutter (Kind 8 Monate); wie kann ich verhindern, daß der (nicht sorgeberechtigte) Vater des Kindes im Falle meines Todes das Kind vom Familiengericht zugesprochen bekommt?? Der Vater wohnt weiter weg und sieht das Kind ca. alle 4 Wochen; er ist keine Bezugsperson für den Kleinen. Ich würde gerne eine bestimmte Person als Vormund einsetzen. Wie geht das (wenn überhaupt) und was muß ich dabei beachten?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Akira, Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Die Notarkosten bestimmen sich nach dem momentanen Wert des zu vermachenden Erbes. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament gegen eine geringe Gebühr im Amtsgericht zu hinterlegen. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet. Problematisch ist hier, dass der Vater noch existent ist. Das Gericht entscheidet im Kindswohlinteresse nach einem Gutachten des JA. Es kam schon vor, dass der 2. Ehemann das Sorgerecht erhalten und nicht der Vater des Kindes, da das Kind ihn viel besser kannte. Dies kann am ALter der Person oder an seinem Lebenswandel liegen. Gruß, NB


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