Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Thema elterngeld für 2 tes kind

Frage: Thema elterngeld für 2 tes kind

SmileyDay

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Hallo Frau Bader Ich habe schon im Internet geschaut ,aber irgendwie werde ich nicht schlau ! Und zwar war ich bis zum 29 September in elternzeit (insgesamt 19 monate ) , arbeite seitdem wieder ,bis ich in Mutterschutz bin ,war ich also 8 Monate arbeiten ! Berechnet sich das elterngeld ,dan nach den 8 Monaten? Davor hab ich ja kein elterngeld mehr bekommen! Danke für die Antwort!hoffe man versteht wie ich das meine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählen die letzten zwölf Monate, Monate mit Mutterschaftsgeld können Sie ausklammern. Es sind somit acht Monate und vier Monate die mit 0 Euro gerechnet werden. Liebe Grüße NB


MamaausM2

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Ja du bekommst Elterngeld aus den acht Monaten.


KielSprotte

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Mischung aus 8onate Gehalt und 4 Nullrunden.


SmileyDay

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Ok danke euch , meine Kollegin meinte nämlich das man 12 Monate arbeiten muss,sonst bekommt man nur die 300 !


MamaausM2

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Nein das stimmt nicht. Es wird geschaut auf die 12 Monate vor dem Beginn Mutterschutz. Ist da Elterngeld bis Monat 14 vom älteren Kind kann man diese ausklammern. Die werden dann nicht berücksichtigt. Alles ab Monat 15 zählt mit 0€ wenn man nicht arbeitet. Sonst eben der Lohn


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