Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin total verzweifelt und benötige deshalb íhren rat. zur zeit befinde ich mich noch bis einschl. september 04 im erziehungsurlaub mit meinem zweiten kind. im april habe ich bei meinem arbeitgeber beantragt, meinen vollzeitjob auf einen halbtagsjob zu "reduzieren". da meine große tochter ab august in die vorschule geht und ich trotz großer mühe keinen anschließenden hortplatz für sie bekommen habe. ich arbeite jetzt 9 jahre in dieser firma und es gibt einschl. chef 13 mitarbeiter. meinen antrag hat mein chef heute per post abgelehnt. eine genaue begründung gab er nicht ab. was kann ich jetzt tun? habe ich keinen anspruch auf einen halbtagsjob? muß ich ggf. vors arbeitsgericht ziehen? was für gründe könnte mein chef vorbringen? vielen lieben dank im voraus für ihre antwort! mfg britta
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Gruß, NB
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