Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich arbeite bei einer öffentlich rechtlichen Anstalt. Dort habe ich in 07/02 begonnen Teilzeit zu arbeiten, habe jedoch einen Arbeitsvertrag unterschrieben nach welchem meine Arbeitszeit ab 03/2004 auf Vollzeit geändert wird. Nach ca. einem Jahr Teilzeitarbeit und bestandener Probezeit bin ich wieder schwanger geworden. Elternzeit habe ich für drei Jahre komplett beantragt. Jetzt würde ich gerne ab 03/2004 Teilzeit innerhalb der Etlernzeit arbeiten und im Anschluss an die Elternzeit ebenfalls Teilzeit, d.h. in absehbarer Zeit nie mehr vollzeit. Meine Chefs sind demgegegenüber eher ablehnend eingestellt, haben aber signalisiert, dass sie kaum was ändern können, wenn ich das so will. Ich möchte nur keinen Formfehler machen. Was muss ich wann in welcher Form beantragen? Vielen Dank für Ihre Mühe, Dana
Hallo, das hängt von den Beamtengesetzen Ihres Dienstherren ab und da es da viele gibt, hilft Inen am besten die Gewerkschaft. Gruß, NB
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Hallo, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und arbeite bereits in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber (22,20 Stunden). Nun habe ich einen Antrag auf Fortführung der Teilzeittätigkeit in Elternzeit gestellt. Ich möchte gerne 25,0 Stunden arbeiten. Mein Arbeitgeber stimmt der Teilzeittätigkeit grundsätzlich zu. Allerdings wollen sie, dass ich nur ...
Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.
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Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
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