Mitglied inaktiv
Hallo ich habe vor meinen Kindern voll gearbeitet. Elternzeit ist im Sept. 2010 zu Ende. Ich habe angefragt während der Elternzeit zu arbeiten. Mündlich bekam ich die Zusage, dass dies zu 50% möglich sei. Dann kam die Info, dass mein bestehender Vertrag auf 50% Arbeitszeit geändert wird, und mir als Vertragsentwurf zugeschickt wird. Dann habe ich aber nächstes Jahr nicht mehr Anspruch auf meine Volltagsstelle, oder? Habe ich das Recht vom AG einen Ergänzungsvertrag zu verlangen? Wie sollte dieser Vertrag am besten aussehen, damit ich noch den Anspruch mit 100% nächstes Jahr habe? Danke für Ihre Antwort. LG
Hallo, da wäre ich vorsichtig - es kommt auf die genaue vertragl. Formulierung an! Wenn das tatsächlich eine Umgestaltung des bestehenden Vertrages ist, wäre ich da mehr als vorsichtig - dann besteht kein Anspruch auf VZ nach der EZ. Liebe Grüsse, NB
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