Liebe Frau Bader, ich möchte gerne an die Frage zur Teilzeitarbeit während der Elternzeit anknüpfen. Wenn die formellen Bedingungen erfüllt sind und der Betrieb mindestens 15 Arbeitnehmer hat, ich dort länger als sechs Monate beschäftigt bin, welche konkreten wichtigen dringenden Gründe betrieblicher Art würden gegen eine Teilzeitarbrit während der Elternzeit sprechen und was ist bei der Antragstellung besonders zu beachten? So würde ich z.B. zunächst sieben Wochen vor der rntbindung einen Antrag auf Elterzeit für zwei oder drei Jahre stellen und je nach dem, ob ich in der Zwischenzeit Betreuung für das Kind bekomme, einen Antrag auf Teilzeit während Elternzeit stellen. Wann müsste dieser gestellt werden bzw. der Wunsch zur Teilzeitarbeit geäußert werden- schon zusammen mit dem Elternzeitantrag (obwohl ich noch nicht weiß, ob ich Betreuung finde) oder kann das später z.B. vor Ablsuf des ersten Lebensjahres für z.B. 18 Std. (wenn ich die Betreuung sb einem Jahr gefunden habe)? Welche Fristen muss ich beachten und wie formuliere ich hier rechtssicher? Herzlichen Dank und liebe Grüße!
von weronikanowak@gmx.de am 06.02.2015, 09:54