Mitglied inaktiv
Hallo, Nach der Geburt des Kindes möchte ich bis das Kind 6-8 Monate alt wird in meiner Firma nur 15-19 Stunden pro Woche arbeiten und gleichzeitig den Erziehungsurlaub nehmen. Ist sowas möglich und wenn ja, dann besteht der Kündigungsschutz oder wird er aufgrund der Teilzeitbeschäftigung aufgehoben? Wie werden ältere Geschwister bei der Berechnung der Einkommensgrenze für Erziehungsgeld berücksichtigt? Wie hoch ist diese Grenze überhaupt? Sorry, dass ich so viele Fragen habe, aber ich möchte alles wissen bevor ich mich entscheide ob und wie lange ich den Erziehungsurlaub nehmen möchte.
Hallo, Der Anspruch auf Teilzeit im EU besteht nur, wenn das Kind nach dem 01.01.01 geboren ist. AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Bzgl. der Grenzen und anderer Fragen schauen Sie doch erst mal bei dem forum Familievorsorge bei r-u-b da steht alles allgemein. Gruß, NB
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