Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitarbeit während der Elternzeit

Frage: Teilzeitarbeit während der Elternzeit

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Hallo Frau Bader, im BErzGG §15 (6) steht: "(6) Der Arbeitnehmer kann gegenüber dem Arbeitgeber, soweit eine Einigung nach Absatz 5 nicht möglich ist, unter den Voraussetzungen des Absatzes 7 während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal eine Verringerung seiner Arbeitszeit beanspruchen." Wenn ich vor der Elternzeit eine Verringerung beanspruche die folgendermaßen aussieht, darf ich dann später nochmal eine Erhöhung (z.B. 3 Tage/Woche) beanspruchen? 1. Monat 2-6: 1 Tag/Woche 2. Monat 7-Ende: 2 Tage/Woche oder muss ich dann für den Rest der 3 Jahre bei 2 Tagen/Woche bleiben? Vielen Dank, Franzi


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, danke für die Antwort. Ich meinte mit "vor der Elternzeit". Bereits jetzt für die Elternzeit beansprucht. Bezieht sich das "Ja" auf die 1. Frage (Weitere Veränderung ist möglich) oder auf die 2. Frage (Weitere Veränderung ist nicht möglich)? Danke, Franzi


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