Hallo Fr. Bader, meine beantragte Elternzeit läuft noch bis April 2018. Ich werde nun ab Mitte Juli wieder bei meinem alten Arbeitgeben in Teilzeit (16 Std.) tätig werden. Ich hatte vor der Elternzeit einen unbefristeten Vollzeitvertrag. Der neue Teilzeitvertrag wird nur für ein Jahr befristet ausgestellt. (Ist bei unserer Firma so üblich - wobei ich auch schon gehört habe, dass es eigentlich nicht möglich ist einen befristeten Vertrag auszustellen, wenn vorher ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.) Jetzt wurde ich von der Personalstelle noch gefragt, ob ich jetzt meine Elternzeit beenden wolle, und mir den Anspruch von 12 Monate aufheben will, oder die Elternzeit weiterlaufen lassen wolle. Angeblich könnte mir der Arbeitgeber, bei jetztiger Beendung der Elternzeit den befristeten Vertrag nur einmal ausstellen, und wenn ich sie weiterlaufen lassen würde, bis zu dreimal wieder befristen. Ich bin erlich gesagt überfragt, welche Entscheidung die richtige ist, bzw. welche Nachteile ich habe. Können Sie mir hier weiterhelfen? Vielen Dank im voraus
von sonja.bauer83 am 05.07.2016, 20:30