Elternzeit und Teilzeitarbeit während der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit und Teilzeitarbeit während der Elternzeit

Hallo Frau Bader, meine Tochter wird voraussichtlich am 11. Februar 2021 geboren. Ich würde gerne volle 3 Jahre Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen. Ab dem 2. Jahr möchte ich für 20 Wochenstunden und ab dem 3. Jahr für 30 Wochenstunden während der Elternzeit arbeiten. Da wir ein kleines Anwaltsbüro sind, bin ich natürlich auf die Zustimmung meines Chefs angewiesen. Ich wollte nur fragen, ob meine Planung so okay wäre oder ob es noch weitere Dinge zu beachten gilt, die ich mit meinem Chef vorab besprechen kann/muss. Vielen Dank und viele Grüße KathrinW

von KathrinW am 11.11.2020, 15:34



Antwort auf: Elternzeit und Teilzeitarbeit während der Elternzeit

Hallo, sinnvoll ist es, sich das Elterngeld im ersten Jahr auszahlen zu lassen. Danach können Sie bis zum 32 Stunden in der Woche arbeiten. Das aber nur mit Zustimmung des Arbeitgebers, da sie ja wohl weniger als 15 Arbeitnehmer haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.11.2020



Antwort auf: Elternzeit und Teilzeitarbeit während der Elternzeit

Sie sollten für sich überlegen wie lange sie EG beziehen. Wenn sie arbeiten wurd das azf das EG angerechnet. Daher wäre es für sie mit ihrer genannten Planung vorteilhaft 12 Monate EG zu beziehen. Danach wäre es egal ob sie 20 oder 30 Stunden arbeiten, denn es wird nicht aufs EG angerechnet. Vorweg sollte natürlich auch geklärt sein, wer das Kind betreut, wenn sie arbeiten. Denn wenn sie einen TZ in EZ Vertrag zu Datum X unterschreiben müssen sie dann wieder arbeiten. Das abzuändern kann der AG machen aus Kulanz, muss er aber nicht. Ihr Plan im 2.Jahr 20 Stunden und im 3.Jahr 30 Stunden TZ in EZ zu arbeiten ist ok. Achten Sie darauf, dass der Vertrag immer auf die EZ bezogen ist. Die Verträge sollten ein Enddatum haben. Besonders der mit 20 Stunden, weil wenn dort nur drin steht, dass er während der EZ greift, gilt das bis Ende der EZ. Ausnahme: Im Vertrag steht drin, dassab Datum X auf 30 Stunden erhöht wird.

von Ani123 am 12.11.2020, 19:24



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