Chrissy05191
Sehr geehrte Frau Bader, Hallo liebe Community, Wie meine Unterschrift schon verrät haben sich bei mir so einiger Fragen aufgestaut. Am 20.03.2018 kam unser Sohn zur Welt, ich beantragte bei meinem AG 2 Jahre Elternzeit und habe mir das Elterngeld für 1 Jahr auszahlen lassen. Da nun das 2te Jahr der Elternzeit begonnen hat, bin ich seit diesem Monat bei meinem Lebensgefährten auf Teilzeit angestellt. Seit dem 7.3 wissen wir das wir nun am Mitte Oktober noch Nachwuchs erwarten. Mir wurde in einer früheren Frage mal gesagt das ich meine Elternzeit zum beginn des Mutterschutzes bei meinem Eigebtlichen AG kündigen soll um Mutterschaftsgeld zu erhalten. Wie ist es denn dann mit der Beschäftigung bei meinem Partner ? Muss ich diese dann zum beginn des Mutterschutzes Kündigen ?( was im übrigen kein Problem wäre) Was wäre der schlauste Weg für uns ? Und was schreibe ich in das Kündigungsschreiben, also dem bzgl. Der Elternzeit ? Ohje ich hoffe man versteht was ich meine. Liebe Grüße und vielen dank an die, die sich die mühe machen diesen riesentext zu lesen.
Hallo, wenn Sie die EZ beenden und denn TZ-Job unterbrechen bekommen Sie den vollen Lohn - je nach Umfang der jetzigen Tätigkeit können Sie es beides weiterlaufen lassen. Dann wird anteilig vom jeweiligen AG gezahlt. Liebe Grüße NB
Chrissy05191
Vielen Dank für die Anrwort. Wie sieht es denn da eigentlich aus? Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meine Elternzeit beenden... also zu welchem genauen Datum? Mutterschutz würde theoretisch am 8.9 beginnen. Kündige ich die Elternzeit dann zum 7.9?
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