Konstelene
Hallo, Ich habe einen Minijob und einen Teilzeitjob (20 Stunden). Als Minijobberin gehe ich in die Elternzeit fuer ein Jahr und werde dann als Minijobberin das Elterngeld beziehen. Aber zu meinem Teilzeitjob will ich nach dem Mutterschutz zurückkehren. - Darf ich in Teilzeit arbeiten, wenn es eine kleine Firma ist (4 Beschäftigte) und wenn ich da nicht länger als 4 Monate arbeite? Habe aber schon einen festen Vertrag? - kann ich in dem Fall noch Elterngeldplus beziehen? - Kann ich auch bei meinem Hauptarbeitgeber Elternzeit beantragen, obwohl ich nach dem Mutterschutz weiter arbeiten will? Damit ich Kündigungsschutz habe? Herzlichen Dank im Voraus!
Hallo, natürlich können Sie Teilzeit arbeiten. Sie haben aber keinen Anspruch, wenn der Arbeitgeber dies ablehnt. Elterngeld Plus macht dann Sinn, wenn man, wie Sie, nach dem Mutterschutz in Teilzeit arbeiten möchte. Sie können auch bei ihrem Hauptarbeitgeber Elternzeit beantragen und gleichzeitig Teilzeit in Elternzeit und im alten Umfang weiterarbeiten. Dann haben Sie Kündigungsschutz. Liebe Grüße NB
mellomania
es ist immer gut IN der elternzeit die teilzeit zu arbeiten. wenn du nach dem mutterschutz ohne elternzeit teilzeit arbeitest, hast du eben keinen kündigungsschutz. du kannst auch dort elternzeit melden.
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