Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitarbeit, Arbeitgeber weigert sich.... Darf er das?

Frage: Teilzeitarbeit, Arbeitgeber weigert sich.... Darf er das?

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Ich habe bis vor 3 Jahren in einer großen Versicherung mit mehr als 5000 Mitarbeitern ganztags gearbeitet. Nun weigert sich mein Arbeitgeber mich nun teilzeit zu beschäftigen. Mein Arbeitgeber weiß seit einem halben Jahr, daß ich nach Beendigung meines 3jährige Erziehungsurlaubes teilzeit arbeiten möchte. Ich wäre ja auch gerne bereit, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten und mich ganz nach den Wünschen meines Arbeitgebers zu richten. Aber der stellt sich einfach quer aus betrieblichen Gründen (keine Ahnung welche das sind). Muß ich das einfach hinnehmen und wieder ganztags arbeiten?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Gruß, NB


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