julial.33
Sehr geehrte Frau Bader, Anfang Dezember hatte ich mündlich mit meinem Arbeitgeber meine Rückkehr in den Job abgemacht. Da ich noch in Elternzeit bin (Endet Januar 2016) wollten wir eine Zusatzvereinbarung schließen dass ich in während der Elternzeit in Teilzeit arbeite. Nun bin ich allerdings unverhofft wieder schwanger geworden (aktuell 9. Woche), was ich dem Arbeitgeber auch mitgeteilt hab. Dieser möchte nun nicht, dass ich in Teilzeit während der Elternzeit arbeite, da meine effektive Arbeitszeit bis zum Mutterschuzt nur 4,5 Monate beträgt. Die Zusatzvereinbarung hatte ich noch nicht erhalten. Allerdings hatten wir mit meinem Einkommen durch die Teilzeitarbeit fest gerechnet, da mein Elterngeld im Dezember 2014 ausgelaufen ist. Muss ich die Entscheidung des Arbeitgebers hinnehmen? Muss ich nun damit leben, dass ich bis zum Mutterschutz kein Einkommen habe? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, können Sie die Zusage beweisen? Sonst muss der AG betriebliche Gründe nennen, warum er ablehnt (wenn der Betrieb mehr als 15 AN hat) Liebe Grüße NB
peekaboo
auf TZ Basis... LG Peeka PS: Nicht bei deinem jetzigen AG kündigen, der soll dir nur bescheinigen, dass er dich momentan nicht TZ beschäftigen kann. ACHTUNG: KInderbetreuung muß nachgewiesen werden bei ALG
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