Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit während der Elternzeit

Frage: Teilzeit während der Elternzeit

Sarah Monique

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Hallo Frau Bader, zur Erklärung, ich bin noch bis zum November 2023 in der Elternzeit, da wir jedoch aktuell an unsere finanziellen und wirtschaftlichen grenzen kommen und kaum noch Geld zur Verfügung haben, habe ich einen Antrag auf Teilzeitarbeiten (Reduzierte Stunden) für 32 Std die Woche bei meinem Arbeitgeber gesetzt (während der Elternzeit). Aktuell haben wir keinen richtigen Manager in der Firma, das Haupt Management sitzt in Süd Afrika. Die Ansprechpartnerin in meiner Firma hat dem Management weitergegeben, dass ich einen teilzeit Vertrag möchte, was ja so nicht richtig ist, da es sich nur um einen befristeten Zusatz zum bestehenden Vertrag handelt. Das Management hat bei ihr die teilzeit abgelehnt, mit der Aussage "wir stellen keine teilzeit Arbeiter mehr ein" Ich hatte mich dann schriftlich direkt ans Management mit der Ansprechperson in CC gewendet (nach Absprache mit einem Anwalt) und darum gebeten, mir innerhalb von 4 Wochen, nach ausführlicher Prüfung in der Firma, eine ausführliche und schriftliche Ablehnung mit rechtlich akzeptierten Grund zu geben. (Dazu weiß ich, dass aktuell 2 Arbeitsplätze frei werden und auch 2 Zeitarbeiter in der Firma arbeiten, Platz gibt es also) Nun weiß ich, dass ich zu 90% keine Rückmeldung vom Management bis zum 07.10.2022 (Ende der 4 Wochen Deadline) erhalten werde. Online habe ich rauslesen können, dass dies bedeutet, dass der Antrag stillschweigend angenommen wurde. Können sie mir hier weiterhelfen? Liebe Grüße Sarah


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, § 15 BEEG: Der Antrag muss den Beginn und den Umfang der verringerten Arbeitszeit enthalten. Die gewünschte Verteilung der verringerten Arbeitszeit soll im Antrag angegeben werden. Falls der Arbeitgeber die beanspruchte Verringerung oder Verteilung der Arbeitszeit ablehnen will, muss er dies innerhalb der in Satz 5 genannten Frist mit schriftlicher Begründung tun. Hat ein Arbeitgeber die Verringerung der Arbeitszeit... in einer Elternzeit zwischen der Geburt und dem vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes nicht spätestens vier Wochen nach Zugang des Antrags ... schriftlich abgelehnt, gilt die Zustimmung als erteilt und die Verringerung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers als festgelegt. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Wann ist euer Kind geboren? 32 Stunden gelten erst rd einem Jahr, bei älteren Kindern bleibt es bei der 30 Stunden Grenze (nicht das du ungewollt deine EZ beendest).


cube

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Also hast du jetzt den Antrag noch mal neu schriftlich formuliert und direkt beim Management eingereicht, weil die erste Anfrage mißverstanden wurde - oder hast du nur darum gebeten, dir die Gründe für eine Ablehnung mitzuteilen? Grundsätzlich stimmt es schon, dass ein formgerecht gestellter Antrag innerhalb der Frist abgelehnt werden muss oder eben wie gestellt gültig wird. Wie gestellt heißt dann aber auch, dass du bzgl. Arbeitszeiten keine Ansprüche geltend machen kannst für bestimmte Zeiten, wenn du diese nicht im Antrag auch genau genannt hast. Also "30 Std. TZ an 5 Tagen von Mo-Fr" heißt dann, dass der AG dich in den normalen Arbeitszeiten zB von 8-17 Uhr einsetzen kann, wie es ihm beliebt. Kannst du dann aber von 8-14 Uhr nicht, sondern erst ab 9 - Pech. Und: nicht fristgerecht geantwortet heißt im Zweifel, dass du beim ArbG klagen musst, wenn der AG sich dennoch querstellt. Du wirst dann nicht automatisch alles so bekommen, wie du es beantragt hast, wenn der AG sich querstellt und anfängt, x Gründe anzuführen, weswegen das nicht geht. Ich spreche aus eigener Erfahrung. Dem AG war klar, dass er den Bock geschossen hat - aber das heißt nicht, dass er sich dann auch brav geschlagen geben muss. Aber das nur so am Rande - weil viele meinen, das Recht auf ihrer Seite zu haben reicht schon, um dieses auch ganz schnell zu bekommen. Ich/wir haben Monate darum gerungen.


cube

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Denn mit der Ablehnung des AG´s darfst du das ja. Wenn es finanziell eng ist, würde ich nicht darauf bauen, dass dein AG einfach so nachgibt, sondern eher bzw. parallel schon mal woanders bewerben.


Sarah Monique

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Meine Tochter ist am 15.09.2021 geboren, sprich sie ist jetzt 1 Jahr alt und ich darf offiziell 32 Std. Die Woche arbeiten. Ich habe den ersten Antrag an die Ansprechpartnerin in der Firma sowohl telefonisch, als auch schriftlich gestellt, den zweiten Antrag ans Management auch noch einmal schriftlich auf Englisch und einmal auf deutsch für die Ansprechpartnerin. Die 4 Wochen Deadline mitsamt Datum zum 07.10, sowie die Arbeitsstunden per Woche wurden in meiner E-Mail mitgeteilt. Zusätzlich habe ich vor knapp 3 Wochen ein Formular von der Firma unterschrieben bekommen, auf dem meine wöchentliche Arbeitszeit von 32 Std, sowie die Arbeitszeit von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr / 14 Uhr niedergeschrieben wurde. (Das Formular habe ich für die Tagesmutter gebraucht)


cube

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Du hast deinen Antrag ja bereits gestellt und dieser wurde abgelehnt. Mit einer Begründung - betriebliche Organisation sieht keine TZ-Stellen mehr vor. Daher verstehe ich nicht, warum du meinst, der AG könnte nun eine Frist versäumen und dann stünde dir die TZ-Stelle wie beantragt zu. Ich kenne es so: wurde der Antrag abgelehnt, ist der nächste Schritt die Klage vor dem ArbG - dort müsste der AG dann genauer begründen bzw. nachweisen, dass seine Begründung den Anforderungen genügt. Ich sehe nicht, dass ein Fristversäumnis bzgl. einer Ablehnung des AG`s entstehen könnte - er hat ja bereits abgelehnt. Und selbst wenn der AG noch eine Frist versäumen könnte - wie schon gesagt: das hieße eh nicht, dass du dann einfach an Tag x in die Firma spazieren kannst und alles zu deinen Konditionen geregelt ist. Das ist nicht böse gemeint! Ich gönne bzw wünsche dir, dass es klappt. Aber so einfach wie du dir das vorstellst, wird es sicher nicht werden wenn der AG keine TZ-Stellen mehr will und genug Geld hat/groß genug ist. Ich beschreib mal kurz (vielleicht auch für andere interessant) wie das in der Realität dann läuft: - Antrag TZ nach EZ befristet gestellt - dem wurde zugestimmt mit 1. AT, 1. Meetings usw (ich hatte dafür gesorgt, alles schriftlich zu haben/nachweisen zu können) - Kurz vor Arbeitsbeginn - sorry, geht doch nicht. Grund: erlauben sie es mir (Führungskraft), müssten sie es auch anderen Führungskräften erlauben u das geht /will man betrieblich/organisatorisch nicht. - Anwalt konsultiert - der setzte ein Schreiben auf und wies auf die Zustimmung hin etc, ich ging entsprechend am 1. AT ganz normal hin (Willen zeigen, den Vertrag zu erfüllen) - Vorgesetzter taucht auf, erklärt mir noch mal blablabla und überreicht mir Gegenschreiben - Anwalt schreibt nochmal mit Ankündigung der Klage - Klage eingereicht - Termin vom ArbG für 3 Monate später, das ist ein Schlichtungstermin, keine Verhandlung nach der es dann sofort einen Beschluss gibt Und dann gehen Schreiben hin und her, mit Fristen zur Antwort, die idR erst mal überschritten werden um Zeit zu schinden/mürbe zu machen? Angebote, Gegenangebote gehen hin und her Inzwischen geht es schon nicht mehr um den Arbeitsplatz, sondern Geld, um nicht vor Gericht gehen zu müssen. Denn vor Gericht würde es darum gehen, dir einen Job zu sichern - und da besteht durchaus die Möglichkeit, dass man auch dem AG Zugeständnisse machen wird. Letztendlich hat das Ganze fast 1 Jahr gedauert. Also überleg dir gut, wie viel Geld du hast, um diese Zeit zu überbrücken, nur um Recht zu bekommen oder dich nicht einfach abspeisen lassen zu wollen. Ich hatte nämlich noch den "Vorteil", einen unbefristeten VZ-Vertrag zu haben, der von allem unberührt nach wie vor Bestand hatte und auf dessen Basis Gehalt gezahlt werden musste bzw. KG und eine Rechtsschutz, die Arbeitsrecht inkludierte. Ich hatte auch die Illusion, das ich ja im Recht bin und deswegen ist die Sache doch klar und schnell erledigt. Wenn der AG seinerseits sagt, er lässt sich doch nicht so einfach zu etwas "zwingen" und Anwaltskosten egal sind, wird das ein langer, harter und möglicherweise auch sehr unschöner Kampf. Und ich versteh dich so, dass du jetzt schnell etwas an euer finanziellen Lage ändern musst. Deswegen würde ich mir gut überlegen, ob du den langen Weg einer Klage in Kauf nehmen kannst/willst, oder dir in EZ woanders etwas suchst und nach der EZ dann auch noch einen Job hast, der dir nicht schnellstmöglich gekündigt wird.


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