Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit nach EU - Festlegung Arbeitszeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeit nach EU - Festlegung Arbeitszeit

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Hallo Frau Bader, Wenn ein AN nach Beendigung des EU´s auf Teilzeit zum AG zurück kehren möchte, muss der AG auf die Belange des AN Rücksicht nehmen oder kann er stur sagen, so und so geht es, zu den Zeiten, alles andere ist egal, z.B. wie die Betreuung des Kindes gewährleistet ist ? In Meinem Fall ist es so, ich müsse zu einer Zeit anfangen, wo keine Betreuung gewährleistet ist. Deshalb wollte ich eine halbe Stunde später anfangen und eine halbe Stunde dann länger arbeiten, aber darauf lässt sich der AG nicht ein. Vormittags darf ich nicht arbeiten, da da ein Zivi da ist und deswegen geht es nicht. Hab ich ein Recht zu kündigen, wenn die Betreuung nicht gewährleistet ist und ich lieber vormittags arbeiten möchte, da da das Kind im Kiga ist oder bekomme ich dann vom Sozi und Arbeitsamt die Leistungen gestrichen ??? Danke für ihren Rat Mondschein


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten, nur nach Arbeitsvertrag. Wenn Sie kündigen, kann es Ihnen passieren, dass Sie für 12 Wo. gesperrt sind. Gruß, NB


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