Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit nach Ende des EU

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeit nach Ende des EU

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Hallo Nicole, wenn ich kurz vor Ende des EU die 8 Wochenfrist zum Antrag auf Teilzeit beim AG nicht eingehalten habe, welche rechtliche Möglichkeiten habe ich dann ? Muß mich der AG auf diese Frist vorher hinweisen ? Danke + Gruss Miriam


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, darauf muss der AN selber achten. Dann muss man jetzt den ANtrag stellen und entsprechend später mit dem ARbeiten beginnen. Gruß, NB


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