Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in EZ, Zusatz zum Arbeitsvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeit in EZ, Zusatz zum Arbeitsvertrag

TeilzeitFrage

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Hallo Frau Bader. Hallo auch an andere kompetente Forumsmitglieder. ich habe meinen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt und nun von der Personalverwaltung schriftlich einen "Zusatz zum Arbeitsvertrag" erhalten. Die Angaben (Stundenanzahl) darin stimmen soweit mit dem überein was ich mit meinen Vorgesetzten abgesprochen habe, allerdings ist darin zusätzlich folgendes vermerkt: "Die Verteilung des Arbeitszeiten erfolgt auf Basis einer 5-Tages-Woche." Ich bin etwas unsicher, was die Konsequenzen aus diesem Zusatz sind. Prinzipiell hatte ich mit meinen Vorgesetzten drei volle Tage die Woche abgesprochen. Keine festgelegten Wochentage, sondern in Absprache und nach einem Dienstplan (Schichtdienst). Darüber hinaus ist abgesprochen, dass ich erstmal Resturlaub abfeiere (über 20 Tage, in Vollzeit erworben). Könnte mir die Verwaltung mit diesem Zusatz pro Woche Urlaub dann fünf Vollzeitsurlaubstage abziehen, obwohl ich nur Teilzeitgehalt erhalte? Hatte eigentlich gehofft, dass die Berechnung nicht so kompliziert wird und einfach pro Woche drei Tage Urlaub angesetzt werden. Ich hoffe es wird klar, was mich verunsichert. Vielen Dank für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Vollzeit Urlaub ist in Vollzeit zu nehmen. 2. Sie haben keinen Anspruch auf bestimmte Tage während der Teilzeit. Liebe Grüße NB


Ani123

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Sie können in der TZ für EZ kein Urlaub aus VZ nehmen. Der Urlaub aus VZ ruht so lange bis sie VZ arbeiten. Daher wäre eine Möglichkeit erst Urlaub in VZ zu nehmen und danach TZ in EZ zu arbeiten. Unbedingt darauf achten, dass TZ in EZ mit drauf steht. Nicht, dass der VZ-Vertrag erlischt. Den Punkt mit der 5-Tage-Arbeitswoche würde ich nachfragen. Wenn 3 Tage vereinbart sind bzw. nur gemacht werden können, dann muss da 3-Tage-Woche drin stehen. Bei 5-Tage-Woche können sie für 5 Tage in der Woche eingeteilt werden. Wenn sie das so unterschreiben sind sie damit einverstanden. Beachten Sie, wenn sie auf 3-Tage-Woche ohne feste Tagen gehen, kann es von Montag bis Sonntag sein. Sollten Sie das nicht können muss es differenzierter im Vertrag stehen, wie z. B. 3-Tage-Woche in der Zeit von Montag bis Freitag.


TeilzeitFrage

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Danke Ani, ja das eigentlich Vollzeiturlaub in Teilzeit nicht genommen werden kann, kann war auch mein Stand, vor den "Verhandlungen" bzw. Besprechung mit meinen Vorgesetzten. Die meinten das sei kein Problem und ist quasi gewünschter Standard im Betrieb. Mir wärs ehrlicherweise auch recht, mein Baby ist noch unter 1 und ich bin froh wenn ich noch in paar Wochen daheim bleiben kann. Elterngeld reicht für 1 Jahr aber nicht, weil ich die Hauptverdienerin bin.


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