mahaca
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet im Sommer und ich würde gerne nicht mehr Vollzeit sondern Teilzeit arbeiten.(2 volle Tage).Was bei uns in der Firma auch gehen würde,allerdings befristet.Man bekommt dann zu seinem bestehendem Arbeitsvertrag(Vollzeit) einen ANHANG ZUM ARBEITSVERTRAG.Darin wird eine Befristung der neuen Arbeitszeit festgelegt(z.B. 6 Monate)Ist das so üblich,wenn man von Vollzeit auf Teilzeit geht? Könnte dann der Arbeitgeber nach den 6 Monaten einfach sagen,dass man dann wieder Vollzeit arbeiten muss? Es ist mir nicht möglich Vollzeit zu arbeiten.Welche Rechte habe ich da,das zu umgehen?Wie lange oder wie oft könnte er diesen Anhang verlängern?Habe ich z.B. ein Recht darauf für eine von mir festgelegte Zeit oder für "Immer" Teilzeit zu arbeiten? Was muss ich da beachten? Grüße und Vielen Dank für Ihre Hilfe
Hallo, 1. Ja, das ist nicht ungewöhnlich 2. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB
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